Humanforschungsgesetz


Die Forschung am Menschen hat eine zentrale Bedeutung in wissenschaftlichen Disziplinen wie Medizin, Psychologie, Biologie oder Sozialwissenschaften. Die gesetzlichen Regelungen sind heute aber lückenhaft und uneinheitlich. Auf politischer Ebene laufen deshalb die Arbeiten an einem Bundesgesetz. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) begrüsst das Bestreben, die Humanforschung verbindlich zu regeln. Er verlangt aber, dass der Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft genügend Rechnung getragen wird.

Messung des über die Lungen ausgeatmeten Luftvolumens mithilfe eines Spirometers

 

 

 

 

 

 

 

Wieso ein Bundesgesetz?

Forschung am Menschen ist unabdingbar, um Krankheitsursachen zu ergründen oder neue Therapien zu entwickeln. Neue Medikamente oder Behandlungsmethoden zum Beispiel müssen auf ihre Wirksamkeit, Verträglichkeit und Sicherheit getestet werden, bevor sie angewandt werden dürfen. Heute sind die gesetzlichen Regelungen zur Forschung am Menschen in der Schweiz lückenhaft und unübersichtlich. Die bestehenden Bestimmungen des Bundes sind über verschiedene Gesetze verteilt, etwa im Heilmittelgesetz (HMG), im Transplantationsgesetz und im Stammzellenforschungsgesetz (StFG). In vielen Belangen müssen sich Schweizer Forscher auf rechtlich relativ unverbindliche standesrechtliche Richtlinien oder Empfehlungen stützen. Gegenüber den meisten westeuropäischen Ländern liegt die Schweiz damit im Rückstand.

Geschichte des Humanforschungsgesetzes

Die Arbeiten am Humanforschungsgesetz begannen bereits im Jahr 2000. Wegen der dringlichen Regelung der Forschung an überzähligen menschlichen Embryonen und menschlichen embryonalen Stammzellen im separaten Stammzellenforschungsgesetz (StFG) wurde die Vorlage jedoch 2002 und 2003 unterbrochen. 2004, nach der Annahme des StFG durch das Parlament, wurde die Arbeit wieder aufgenommen. Dem Bund fehlt heute allerdings die Kompetenz, die Forschung am Menschen umfassend zu regeln. Das Parlament beauftragte deshalb den Bundesrat, einen Verfassungsartikel auszuarbeiten, der dem Bund diese Zuständigkeit erteilt und gleichzeitig die wesentlichen Grundsätze für die Forschung am Menschen verankert.

Ja-Empfehlung zum neuen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
Die Akademien der Wissenschaften Schweiz (A+) und der Schweizerische Nationalfonds (SNF) begrüssen den neuen Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen, über den die Schweizer Bevölkerung voraussichtlich am 7. März 2010 abstimmen wird. Der Artikel überträgt dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung in diesem Bereich und schafft so eine Grundlage für gesamtschweizerisch einheitliche Bestimmungen zur Forschung am Menschen.

Stellungnahme des SNF zur Botschaft des Bundesrats zum VerfassungsartikelDer SNF unterstützt den Entwurf eines Verfassungsartikels, den der Bundesrat Mitte September 2007 ans Parlament überwiesen hat. Im Vergleich zum ersten Entwurf vom Februar 2006 erfüllt die Vorlage weitestgehend die Ansprüche an eine Grundlage für die gesetzliche Forschung am Menschen. Insbesondere wird die Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft stärker berücksichtigt.
(News vom 30. Januar 2008)

Bundesrat überweist Entwurf eines Verfassungsartikels ans Parlament
Der Verfassungsartikel enthält die Grundsätze, die bei Forschungsvorhaben am Menschen einzuhalten sind. Der Bundesrat will damit primär die Würde und Persönlichkeit des Menschen schützen. Er will aber auch die Forschungsfreiheit wahren und die Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft berücksichtigen. (Medienmitteilung des Bundes vom 12. 9. 2007)

Stellungnahme des SNF zu Vorentwürfen von Verfassungsartikel und Bundesgesetz
Der SNF bemängelte im Vernehmlassungsverfahren die starke Fokussierung der Vorlage auf den Patientenschutz. Er verlangte, dass der Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft stärker Rechnung getragen wird.
(Medienmitteilung vom 31. Mai 2006).

"Die heutige Forschung dient der nächsten Generation"
Forschung ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Wohl der Patienten. Wenn Teilnehmer von Studien nur noch als Opfer gesehen werden, könnte dies zu Lasten der nächsten Generationen gehen, sagt SNF-Forschungsrätin Stephanie Clarke
(Interview aus Horizonte Nr. 69, Juni 2006).

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Kontakt

 

Abteilung Biologie & Medizin
Ayşim Yılmaz
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