Übereinstimmend mit den Akademien der Wissenschaften Schweiz versteht der Schweizerische Nationalfonds (SNF) wissenschaftliche Integrität als Selbstverpflichtung, sich an die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu halten. Der SNF erachtet die gute wissenschaftliche Praxis als eine wichtige Richtschnur für alle Personen, welche in den verschiedenen Prozessen des SNF involviert sind, sei dies als Mitglied des Nationalen Forschungsrats, als Gesuchstellende (und/oder Projektmitarbeitende) oder als Expertinnen/Experten. Das Vertrauen in das korrekte Funktionieren des Forschungsbetriebs ist eine zentrale Voraussetzung für die Forschungsförderung. Der SNF ruft daher alle Personen, welche mit ihm zusammenarbeiten, zu einer selbstkritischen Haltung bezüglich der Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis auf.

Reglement des Forschungsrats über den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten von Gesuchstellenden sowie Beitragsempfängerinnen und -empfängern (Februar 2009)
Der Forschungsrat des SNF hat gestützt auf den Auftrag im Forschungsgesetz in einem Reglement Tatbestände wissenschaftlichen Fehlverhaltens definiert und dabei auch auf die für die Schweiz zentrale Publikation der Akademien der Wissenschaften Schweiz verwiesen («Wissenschaftliche Integrität: Grundsätze und Verfahrensregeln», 2008; Link s. unter «Zu diesem Thema»). Das Reglement legt das Verfahren fest, das bei einem entsprechenden Verdacht zur Anwendung kommt, die möglichen Sanktionen (z.B. Verwarnung oder zeitlich befristeter Ausschluss von der Gesuchstellung) sowie die Verfahrensrechte der Betroffenen.
Der SNF setzt Software gegen Plagiate ein
Das Plagiat ist ein Verstoss gegen die wissenschaftliche Integrität. Eine Mehrzahl von Fällen bei eingereichten Gesuchen hat den SNF zur Anschaffung einer Antiplagiatssoftware bewogen, die die Erkennung erleichtert.
Interview mit Prof. Astrid Epiney: Der Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten - Konsequente Sanktionen senden klare Signale (Jahresbericht 2009 des SNF, Seite 22/23)
Astrid Epiney ist Vize-Rektorin und lehrt Europarecht, Völkerrecht und
schweizerisches öffentliches Recht an der Universität Freiburg. Die Juristin ist
Direktorin des dortigen Instituts für Europarecht und Vizepräsidentin der
Abteilung IV des Nationalen Forschungsrats des SNF. Von 2005 bis 2008
präsidierte sie die vom Nationalen Forschungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe
zum Thema «Scientific misconduct».