09.12.2009 

NFS sesam: Die Eidg. Stiftungsaufsicht stellt dem SNF gutes Zeugnis aus 

Die Eidg. Stiftungsaufsicht stellt dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) bezüglich Abwicklung  des per Ende September 2009 eingestellten Nationalen Forschungsschwerpunkts (NFS) «sesam» ein gutes Zeugnis aus. Sie hält in ihrer Schlussfolgerung zur von einer Basler Interessengruppe eingereichten Aufsichtsbeschwerde fest, dass es keine Hinweise für den darin geäusserten Vorwurf gibt, der SNF habe im Rahmen des NFS rechtliche Vorschriften verletzt.

Der 2005 an der Universität Basel gestartete NFS sesam (Schweizerische ätiologische Studie zur psychischen Gesundheit)  hatte sich zum Ziel gesetzt, die komplexen Ursachen zu untersuchen, die zu einer gesunden psychischen Entwicklung des Menschen über die Lebensspanne führen. Die für die Kernstudie notwendigen 3000 werdenden Mütter konnten nicht plangemäss rekrutiert werden. Daher wurde der NFS auf Antrag des SNF per 30. September 2009 vom Eidg. Departement des Innern (EDI) eingestellt.

Vorwürfe nicht bestätigt
Im Juli 2007 hatte eine Basler Interessengruppe gegen den SNF eine Stiftungsaufsichtsbeschwerde betreffend den NFS sesam eingereicht. Darin wird der Vorwurf erhoben, bei der Bewilligung des NFS sesam seien rechtliche Bestimmungen verletzt worden. Die Eidg. Stiftungsaufsicht hat die Eingabe als Aufsichtsanzeige beurteilt und ist nun zu klaren Schlüssen gelangt, die dem SNF insgesamt ein gutes Zeugnis ausstellen und die erhobenen Vorwürfe in keiner Weise bestätigen. Sie stellt u.a. fest, dass:

• der SNF alle möglichen und nötigen Vorkehrungen getroffen hat, um den NFS sesam im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorschriften und nach den massgeblichen ethischen Prinzipien zu realisieren;
• der Abbruch des NFS sesam als umgehende und angemessene Reaktion auf die Entwicklung für das Verantwortungsbewusstsein und die Kompetenz der Verantwortlichen spreche;
• die Einsetzung einer Arbeitsgruppe durch den SNF den Willen manifestiere, aus den gemachten Erfahrungen Nutzen für die weitere Stiftungstätigkeit zu ziehen.

Zusammenfassend hält die Eidg. Stiftungsaufsicht fest, dass dem SNF im Zusammenhang mit dem NFS sesam «kein aufsichtrechtlich relevantes Verhalten vorgehalten werden kann. Indem es seine Aufgabe ist, die Forschungstätigkeit in der Schweiz zu fördern, ist es gleichzeitig seine Pflicht, sich zukunftsgerichtet mit neuen und komplexen Fragestellungen und Projekten zu befassen und dies auch in Bereichen, die in der Öffentlichkeit nicht immer positive Resonanz finden, sondern auf Kritik und Widerstand stossen können.»

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