Dank dem neuen "Lead Agency"-Verfahren werden Gesuche, die neben einem Schweizer Projektteil aus einem deutschen und/oder österreichischen Projektteil bestehen, künftig nur noch von einer Institution, der "Lead Agency", evaluiert. Antragstellende richten ein gemeinsames Gesuch an eine der Forschungsförderungsorganisationen der drei Länder (SNF, DFG oder FWF). Diese Lead Agency informiert die Partnerorganisation(en) über die Einreichung und evaluiert das Gesuch nach ihren Richtlinien. Die Partnerorganisationen erkennen den getroffenen Förderungsentscheid der Lead Agency an und finanzieren den Teil, der in ihrem Land durchgeführt wird. Grundsätzlich befindet sich die Lead Agency in dem Land, in dem der Forschungsschwerpunkt liegt und damit verbunden auch die beantragte Förderungssummeam höchsten ist.
Zuständigkeit klar geregelt
Der Vorteil für die Forschenden liegt also darin, dass nur ein Gesuch gestellt werden muss; eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen zwei oder mehreren Förderungsorganisationen wird zudem vermieden und eine einheitliche Förderungspraxis sichergestellt. Projekte, deren Schwerpunkte klar in der Schweiz liegen und die nur einen kleinen ausländischen Projektanteil aufweisen, können weiterhin im "Money Follows Cooperation Line"-Programm eingereicht werden. Dabei können bei der Gesuchseinreichung beim SNF auch finanzielle Mittel für Projektteile, die in Deutschland oder Österreich durchgeführt werden, beantragt werden. Die gleiche Regelung gilt für kleinere Schweizer Projektteile in österreichischen oder deutschen Projekten; diese werden durch den FWF oder die DFG finanziert. Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Einbindung internationaler Forschungsteams in Schweizer Projekte über das Programm "Sinergia" zu finanzieren.
(Aus: SNFinfo print Nr. 6 / März 2009)