09.08.2007 

Open Access: Der SNF erlässt Bestimmungen für die Umsetzung 

Mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschung sollte - nicht zuletzt im Interesse der Wissenschaft selbst - auch möglichst gut öffentlich zugänglich sein. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) erlässt daher das „Reglement über die Information, die Valorisierung und die Rechte an Forschungsresultaten“ mit Bestimmungen bezüglich Open Access zu wissenschaftlichen Publikationen aus von ihm geförderten Projekten. Dieses stellt eine Lösung dar, welche den Forschenden bei der Umsetzung Wahlfreiheiten gewährt.

Gemeinsam mit anderen Wissenschaftsorganisationen* der Schweiz hat der SNF bereits 2006 die „Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities“ unterzeichnet. Er hat damit seine Absicht bekräftigt, in der Schweiz die Bestrebungen zur Etablierung des „Open Access“, d.h. des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Publikationen, zu unterstützen.

Positiven Trend beschleunigen
Sog. „Open-Access“-Publikationen sind in vielen Fachgebieten bereits heute üblich und für die Sichtbarkeit der Forschenden bzw. die Zugänglichkeit zu deren Forschung von Vorteil. Die vom Nationalen Forschungsrat verabschiedeten Bestimmungen betreffend Open Access zu Forschungspublikationen aus geförderten Forschungsprojekten haben zum Ziel, diesen positiven Trend in der Wissenschaftsgemeinde zu beschleunigen. Der SNF hat dabei - ähnlich wie andere Wissenschaftsorganisationen (z.B. der European Research Council) - eine moderate Lösung getroffen:

• die Wahlfreiheit für die Verlagspublikation/Erstpublikation wird nicht eingeschränkt

• und auch für die geforderte Open-Access-Publikation besteht Wahlfreiheit, sodass die Forschenden ihre eigene Publikationsstrategie wählen können.

Zwei Wege zu Open Access: der grüne und der goldene
Konkret verpflichtet der SNF die Beitragsempfangenden, ihre Forschungsergebnisse zusätzlich zu ihrer Verlagspublikation in Form von digitalen, auf dem Internet entgeltfrei zugänglichen Publikationen (sog. Open-Access-Publikationen) zu veröffentlichen. Das bedeutet, dass eine vollständige Fassung aller veröffentlichten und referierten Publikationen in einem disziplinenspezifischen oder institutionellen elektronischen Publikationsserver (Archiv oder Repository) oder auf der eigenen Homepage zu hinterlegen ist (sog. „green road“), sofern dem keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen bzw. sofort nach Ablauf der Frist, welche gewisse Journals dafür festsetzen. Im Gegensatz zu vielen Hochschulen verfügt der SNF über kein eigenes Repository für Forschungspublikationen.

Als Alternative steht den Beitragsempfangenden offen, ihre wissenschaftlichen Arbeiten direkt in einem peer-reviewed Open-Access-Journal zu publizieren (sog. „gold road“).

Während die Open-Access-Publikationen über die „green road“ in der Regel kostenneutral sind, werden die Publikationskosten in referierten Open-Access-Zeitschriften („gold road“) von Forschungsförderungsinstitutionen z.T. noch sehr unterschiedlich gehandhabt. Da der goldene Weg – im Gegensatz zum grünen – beim SNF nicht verpflichtend ist, gehen hier allfällige Kosten zu Lasten der Beitragsempfangenden. Dies gilt auch für die Kosten einer allfälligen Freischaltung des elektronischen Zugriffes bei sog. Hybridzeitschriften, d.h. bei Zeitschriften, welche ihren Abonnenten sowohl eine gedruckte als auch eine elektronische Version anbieten. Der SNF kann aber Ausnahmen bewilligen.

Die Ziele von „Open Access“
Die Etablierung des „Open Access“ zu wissenschaftlichen Publikationen verfolgt das Ziel, den Verbreitungsgrad und die Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen innerhalb der Wissenschaftsgemeinde zu erhöhen und darüber hinaus den Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen erheblich auszuweiten. Zudem kann „Open Access“ zu einer effizienteren Veröffentlichung von Forschungspublikationen beitragen und insbesondere auch kleineren Fachgebieten einfachere und kostengünstigere Zugänge zum Publikationsmarkt eröffnen.

Bestimmungen: ab 1. September in Kraft
Das Reglement des SNF mit den Bestimmungen zu Open Access ist auf der SNF-Homepage (www.snf.ch) bei der Projektförderung der Abteilungen I-III unter „Formulare, Reglemente und Weisungen“ abgelegt. Vertiefende Informationen zum Thema sind ebenfalls auf der Homepage des SNF unter „Aktuell > Dossiers > Open Access“ zu finden.


* Unterzeichnende Wissenschaftsorganisationen: Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS), Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH), Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (SKPH), Rat der schweizerischen wissenschaftlichen Akademien (CASS), Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF)

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