22.04.2009 

Overheadreglement des SNF vom Bundesrat genehmigt 

Seit diesem Jahr finanziert der Schweizerische Nationalfonds (SNF) mittels Overhead-Beiträgen einen Teil der indirekten Forschungskosten, welche durch die von ihm bewilligten Projekte an den Forschungsinstitutionen ausgelöst werden. Das Overheadreglement des SNF ist vom Bundesrat im März 2009 genehmigt worden. Damit sind die Regeln des SNF für die Overhead-Einführung nun definitiv.

Der SNF leistet über seine verschiedenen Förderungsinstrumente namhafte Beiträge an vielversprechende Forschungsvorhaben. Die Beiträge des SNF haben jedoch bisher die mit der Forschung verbundenen indirekten Kosten nicht abgedeckt. So mussten die Forschungsinstitutionen beispielsweise Mieten für Labors und Büros, aber auch viele weitere mit den Forschungsprojekten zusammenhängende Infrastruktur- und Betriebskosten vollumfänglich selbst finanzieren. Mit den Overhead-Beiträgen, welche das Parlament im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft 2008-2011) beschlossen hat, leistet der SNF den Forschungsinstitutionen ab 2009 bei den Overhead-berechtigten Förderungsinstrumenten neu auch einen Beitrag  an die indirekten Forschungskosten.

Einführungsphase 2009-2011
In der dreijährigen Einführungsphase hat das Parlament insgesamt 211 Mio. CHF für den Overhead des SNF vorgesehen. Die Overhead-Beiträge sollen abgestuft an die berechtigten Forschungsinstitutionen ausgerichtet werden: für 2009 36.7 Mio. , für 2010 80.8 Mio. und für 2011 93.5 Mio. CHF. Der Overhead wird von anfänglich ca. 6% der berechtigten Zusprachen bis gegen 18% im Jahr 2011 ansteigen. Er wird erstmals gegen Ende 2009 ausbezahlt und im Einführungsjahr auf den massgebenden Zusprachen von Januar bis September 2009 berechnet. In den Folgejahren wird jeweils auf die Zusprachen des Vorjahres abgestellt und in zwei Tranchen Ende des ersten sowie dritten Quartals ausbezahlt. Diese Lösung entspricht den Wünschen der Hochschulen und ermöglicht diesen die Berücksichtigung der Overhead-Beiträge in der jährlichen Ressourcenplanung.

Overhead-Reglement regelt die Details
Das im März vom Bundesrat genehmigt Overheadreglement des SNF (siehe „Zu diesem Thema“) stützt sich auf die Forschungsverordnung des Bundes (siehe „Zu diesem Thema“) und regelt die Details von der Berechtigung bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten. Die wichtigsten Punkte für die Forschenden bzw. die Forschungsinstitutionen können wie folgt zusammengefasst werden:

• Overhead-berechtigte Förderungsinstrumente des SNF:
 
- Sämtliche Projekte der Freien Forschung inkl. interdisziplinäre/interdivisionäre Projekte
- Langzeitprojekte der Abteilung I (Sozial- und Geisteswissenschaften)
- Sinergia
- Projekte im Rahmen von ERA-Nets und EuroCores
- DORE-Projekte
- SNF-Förderungsprofessuren
- ProDoc; Ambizione
- SCORE/PROSPER
- Marie-Heim-Vögtlin
- Projekte aus Nationalen Forschungsprogrammen (NFP)

• Die Forschenden erhalten in den Zuspracheverfügungen einen Hinweis auf die Overhead-Berechtigung
• Overhead-Empfänger ist die Forschungsinstitution (nicht die Forschenden selbst)
• Die Forschungsinstitution als Ganzes ist beitragsberechtigt, nicht einzelne Institute, Teilschulen, etc.
• Freie Verwendung des Overheads durch die Forschungsinstitution im Rahmen der Zielsetzung des Overheads, d.h. im Zusammenhang mit indirekten Forschungskosten
• Der Overhead ist auf maximal 20% der massgebenden SNF-Beiträge beschränkt

Stärkung der kompetitiv finanzierten Forschung
Mit der teilweisen Abgeltung von bei den Forschungsinstitutionen anfallenden indirekten Forschungskosten durch den Overhead möchte der Bund der kompetitiv finanzierten Forschung in der Schweiz mehr Gewicht verleihen. Der Overhead soll einen zusätzlichen Anreiz für die Einwerbung von SNF-Förderungsmitteln darstellen und dadurch die Forschung an den Schweizer Hochschulen nachhaltig stärken.

Zu diesem Thema

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