24.06.2009 

Effizientere Gesuchsbehandlung durch schlankere Gesuche 

Um die Effizienz bei der Gesuchsbehandlung zu steigern, führt der SNF bereits für die Gesuchseinreichung im Oktober 2009 Beschränkungen des Umfangs von CV und Publikationsliste ein. Einzelheiten hierzu werden demnächst via SNF-Webseite bekanntgegeben.

Den Prozess der Gesuchsbehandlung für Gesuchstellende, Forschungsrätinnen und -räte sowie externe Gutachterinnen und Gutachter effizienter zu gestalten, ist seit längerer Zeit ein Anliegen des SNF. Im Mai 2009 hat er deshalb entsprechende Massnahmen beschlossen.

Forschungsplan: Zeichenzahl limitiert
Zum Massnahmenpaket gehören unter anderem eine Reihe von Änderungen bei der Gesuchseinreichung, die bereits für den Gesuchseingang Oktober 2009 wirksam werden. CVs müssen auf zwei Seiten zusammengefasst werden; die separate Publikationsliste muss einer vorgegebenen Struktur entsprechen und darf nur die Publikationen der letzten fünf Jahre enthalten. Beim Forschungsplan gibt es zusätzlich zur Seitenbeschränkung eine Limitierung der Zeichenzahl. Der SNF wird die Gesuchstellenden noch im Juni via seine Webseite über die Details informieren und mySNF entsprechend anpassen.

Zunehmende Zahl von Gesuchen
Hintergrund des beschlossenen Massnahmepaketes ist die stark zunehmende Zahl von Gesuchen, die der SNF jährlich erhält - für sich genommen eine sehr positive Entwicklung. Demgegenüber steht jedoch eine konstant bleibende Anzahl von Mitgliedern des Nationalen Forschungsrats zur Gesuchsbehandlung. Zudem ist der internationale "Gutachtermarkt" durch allgemein zunehmende Publikationstätigkeit und Forschungsförderung überlastet.

Schlankere Gesuche helfen dem SNF, bei der Evaluation Informationen schnell erfassen und dem Inhalt des Forschungsplans genügend Zeit widmen zu können. Sie erhöhen auch die Bereitschaft externer Gutachterinnen und Gutachter, für den SNF Gesuche zu evaluieren. Beides ist sicherlich im Interesse der Gesuchstellenden.

(Aus: SNFinfo print Nr. 7 / Juni 2009)

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