28.10.2009
Der SNF sanktioniert wissenschaftliches Fehlverhalten
Rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten in der Forschung ist für deren Glaubwürdigkeit von höchster Wichtigkeit. Verdachtsmomenten wissenschaftlichen Fehlverhaltens geht der SNF konsequent nach, wie ein aktueller Plagiatsfall zeigt.
Gestützt auf das per 1. März 2009 in Kraft gesetzte Reglement des Nationalen Forschungsrats über den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten kann der SNF Fehlbare beispielsweise bis zu fünf Jahre von der weiteren Gesuchstellung ausschliessen und Dritte über den Vorfall informieren. So hat er im vergangenen Juni einen Forscher bis Ende Jahr von der Gesuchstellung ausgeschlossen. Dieser hatte in seinem Forschungsplan für ein Gesuch in der Personenförderung
die Darstellung zum Stand der Forschung teilweise aus Publikationen Dritter unverändert übernommen, ohne entsprechende Referenzierung und Kenntlichmachung von Zitaten.
Hochschulen: Grundsätze erlassen
Mit schlanken Strukturen und geringem Verwaltungsaufwand qualitativ hochstehende Forschung zu fördern, setzt voraus, dass der Selbstkontrolle der Forschungsgemeinschaft grundsätzlich vertraut werden kann. Der SNF ist insbesondere auch darauf angewiesen, dass die Hochschulen bei der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses ihre Verantwortung wahrnehmen. Die meisten haben inzwischen – wie von den Akademien empfohlen – Grundsätze
und Verfahrensregeln für die Abklärung und Sanktionierung wissenschaftlichen Fehlverhaltens erlassen. Verletzungender Regeln über die wissenschaftliche Integrität in laufenden Forschungsprojekten werden denn auch primär am Ort der Forschung, also an den Forschungsinstitutionen, untersucht und geahndet. Der SNF zieht hier mit den Hochschulen am gleichen Strick.
(Aus: SNFinfo print Nr. 8 / Oktober 2009)