Abteilung I
Geistes- und Sozialwissenschaften. Liste der Fachgebiete: Erziehungs- und Religionswissenschaften, Philosophie; Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften; Geschichtswissenschaften; Archäologie, Ethnologie, Kunstwissenschaften und Urbanistik; Sprach- und Literaturwissenschaften.
Abteilung II
Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften. Liste der Fachbereiche: Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften; Mathematik; Astronomie, Astrophysik und Weltraumforschung; Chemie; Physik; Ingenieurwissenschaften; Umweltwissenschaften; Erdwissenschaften.
Abteilung III
Biologie und Medizin. Liste der Fachbereiche: Biologie und Medizin; biologische Grundlagenwissenschaften; allgemeine Biologie; medizinische Grundlagenwissenschaften; experimentelle Medizin; klinische Medizin; Präventivmedizin (Epidemiologie/Früherfassung/Vorbeugung); Sozialmedizin.
Abteilung IV
Orientierte Forschung:
Nationale Forschungsprogramme NFP;
Nationale Forschungsschwerpunkte NFS
Ambizione
Aktionslinie des SNF zur Unterstützung von jungen, am Anfang ihrer Karriere stehenden Forscherinnen und Forschern als Erstgesuchstellende
Anwendungsorientierte Grundlagenforschung
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Ausführungsplan (eines Nationalen Forschungsprogramms)
Der Ausführungsplan ist die wichtigste Grundlage für die Durchführung eines NFP. In ihm sind die Ziele, Schwerpunkte und Rahmenbedingungen des Programms festgelegt. Er bildet die Grundlage für die Ausschreibung.
Der Ausführungsplan wird von der Leitungsgruppe erarbeitet, vom Forschungsrat behandelt und letztinstanzlich vom EDI genehmigt.
Ausschreibung
Im Rahmen von Ausschreibungen des SNF können Forschende für die entsprechenden Förderungsinstrumente Gesuche eingeben. In der freien Forschung und in der Personenförderung sind pro Jahr verschiedene Eingabetermine festgelegt. Bei NFP und NFS (Orientierte Forschung) sind die Ausschreibungen in der Regel einmalig.
Ausschuss des Stiftungsrats
Der Ausschuss setzt sich aus 15 Mitgliedern des Stiftungsrats zusammen.
Zu seinen Aufgaben gehören die Wahl der Mitglieder des Forschungsrats
sowie die Verabschiedung des finanziellen Voranschlags,
der zentralen Reglemente und der Leistungsvereinbarung mit dem
Bund. Der Ausschuss des Stiftungsrats tagt mindestens vier Mal pro
Jahr.