In der Projektförderung sind zwei fixe Eingabetermine pro Jahr festgelegt: der 1. April und der 1. Oktober. Sinergia-Gesuche sind jährlich jeweils auf den 15. Januar einzureichen.
Ein Beitragsgesuch gilt als rechtzeitig eingereicht, wenn es am letzten Tag der Frist oder am Stichtag (bis Mitternacht) beim SNF eintrifft. Ist der letzte Tag der Frist oder der Stichtag ein Samstag, Sonntag oder ein vom Bundesrecht anerkannter Feiertag, so endet die Frist beziehungsweise verschiebt sich der Stichtag auf den nächstfolgenden Werktag. Für die Fristwahrung bei der elektronischen Gesuchseingabe gelten die Vorschriften der Systemadministration des SNF.
Für die weiteren Förderungsinstrumente: