Stipendien für Angehende Forschende 

Stipendien für angehende Forschende ermöglichen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die am Anfang ihrer Karriere stehen, einen Forschungsaufenthalt an einem Gastinstitut im Ausland.

Diese Auslandsstipendien werden in allen Disziplinen vergeben, die der Schweizerische Nationalfonds (SNF) fördert. Sie umfassen einen Beitrag für Lebenshaltungskosten, eine Pauschale für Reisespesen und gegebenenfalls eine Beteiligung an den Forschungs- und Kongresskosten. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem Familienstand, den familiären Verpflichtungen und den Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsland. Die zuständige Forschungskommission gibt Auskunft über die Dauer des Stipendiums (Postdoc-Stipendium: 12 bis 36 Monate, Doktorierendenstipendium: 6 bis 24 Monate).

Teilnahmebedingungen (siehe Stipendienreglement)

  • Doktorat (Lizentiat, Diplom oder Master sind unter bestimmten Bedingungen am Ende der Dissertation möglich)
  • Stipendienbeginn:
    a) für ein Postdoc-Stipendium spätestens drei Jahre nach Erlangung des Doktorats
    b) für ein Doktorierendenstipendium am Ende der Dissertation, frühestens zwei Jahre nach Erlangung des Lizentiats, des Diploms oder des Masters; Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich
  • Schweizer Bürgerrecht, Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligung
  • Bezug zur schweizerischen Forschung

Gesuche für Postdoc-Stipendien sind einzureichen:
a) bei der Forschungskommission der Hochschule, an der die Gesuchstellenden ihr Doktorat bzw. die Ärzte und Ärztinnen ihr Staatsexamen abgelegt haben
b) in allen anderen Fällen bei der Stipendienkommission des SNF

Gesuche für Doktorierende-Stipendien sind einzureichen:
a) bei der Forschungskommission der Hochschule, an der die Gesuchstellenden als Doktoranden/Doktorandinnen eingeschrieben sind
b) in allen anderen Fällen bei der Stipendienkommission des SNF

Wichtig: Gesuche um Stipendien für angehende Forschende an die Forschungskommission der Universität Bern und die Stipendienkommission des SNF müssen elektronisch via mySNF eingereicht werden.

mySNF: Um mySNF nutzen zu können, benötigen Sie einen Benutzerkonto. Die Login-Informationen werden Ihnen vom SNF zugestellt. Neue Benutzerkonti müssen spätestens zwei Wochen vor dem Eingabetermin beim SNF beantragt werden.

Die Gesuche für alle übrigen Forschungskommissionen können zur Zeit noch nicht elektronisch eingereicht werden.


Eingabetermine der lokalen Forschungskommissionen:
Die lokalen SNF-Forschungskommissionen haben ihre eigenen Eingabetermine. Die Gesuchstellenden werden aufgefordert, vor Einreichen der Bewerbung mit der zuständigen Forschungskommission Kontakt aufzunehmen, um dort alle weiteren Informationen, insbesondere zu den Eingabeterminen, einzuholen.

Eingabetermine der SNF-Stipendienkommission:
1. April und 1. September (gilt auch für Verlängerungsgesuche)

Gesuchstellende, die über keinen schweizerischen universitären Abschluss verfügen, insbesondere Auslandschweizer/innen oder Schweizer Kandidierende, die im Ausland für das Doktorat immatrikuliert sind, wenden sich bitte an die Stipendienkommission des SNF. Die Gesuchstellenden werden aufgefordert vor der Gesuchseinreichung mit der Stipendienkommission Kontakt aufzunehmen, um dort alle weiteren Informationen einzuholen.

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Kontakt

Abteilung Personenförderung
Stipendien
E-Mail: fellowships@snf.ch

Weitere Informationen 

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