SNF-Förderungsprofessuren 

Die Förderungsprofessuren des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) ermöglichen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit mehrjähriger ausgewiesener Forschungserfahrung einen bedeutsamen akademischen Karriereschritt. Eine Förderungsprofessur erlaubt den Aufbau eines eigenen Teams zur Umsetzung eines Forschungsprojekts. Zudem ermöglicht sie Forschenden, nach einem Auslandaufenthalt ihre Karriere an einer Hochschule in der Schweiz fortzusetzen.

Eine Förderungsprofessur ist in allen vom SNF geförderten Disziplinen möglich. Sie umfasst das Salär des oder der Gesuchstellenden (Niveau einer Assistenzprofessur), einen Forschungsbeitrag (inkl. Mitarbeitende) und einen Beitrag zur Deckung der Infrastrukturkosten.

Die Beitragsdauer beträgt vier Jahre und kann um maximal zwei Jahre verlängert werden. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Teilzeitprofessuren und Ausnahmen beim akademischen Alter sind möglich.

Teilnahmebedingungen

  • Doktorat
  • Publikationen in hochrangigen Zeitschriften
  • mindestens zwei bis maximal neun Jahre Forschungserfahrung nach dem Doktorat
  • mehrjähriger Forschungsaufenthalt an anderen Institutionen als dem Ort der Promotion, davon mindestens ein Jahr im Ausland
  • schweizerischer Hochschulabschluss oder mindestens zweijährige Tätigkeit an einer Schweizer Hochschule zum Zeitpunkt des Eingabetermins  

Ausserdem erwünscht:

  • Erfahrung in Lehre und Projektmanagement
  • Kollaborationen mit Forschenden und Institutionen des In- und Auslands


Spezifische Bedingungen für Nachwuchsforschende in klinisch orientierten Gebieten

Um Nachwuchsforschende in klinisch orientierten Gebieten gezielt zu fördern, erlässt der SNF besondere Bedingungen: 50% der Arbeitszeit sind für die Forschung reserviert, 50% stehen für klinische Aktivitäten zur Verfügung.

Auswahlverfahren

Das persönliche Dossier inklusive Projektskizze ist jeweils auf den Eingabetermin der laufenden Ausschreibung einzureichen (Stufe 1). Der Nationale Forschungsrat des SNF nimmt auf Grund dieser Unterlagen eine erste Auswahl vor. Die berücksichtigten Kandidatinnen und Kandidaten werden eingeladen, ein detailliertes Gesuch einzureichen und ihr Forschungsvorhaben in einem Interview zu präsentieren (Stufe 2). Jährlich ist die Zusprache von 30 bis 40 Förderungsprofessuren vorgesehen. Frühest möglicher Beitragsbeginn ist der 1. März des auf die Ausschreibung folgenden Jahres.

Bitte beachten Sie, dass die Gastinstitutionen einige Zeit benötigen um zu prüfen, ob sie Ihnen das Gastrecht gewähren können. Wenden Sie sich deshalb bitte frühzeitig an das gewählte Gastinstitut.

Ausschreibung und Gesuchseingabe

Die vollständigen Gesuchsunterlagen werden elektronisch via mySNF eingereicht. Das Einreichen der Unterlagen in Papierfrom kann in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem SNF akzeptiert werden.

Eine Gesuchseingabe für diese Förderungsart ist nur auf eine Ausschreibung hin möglich. Ausserhalb der Ausschreibungsfrist eingereichte Gesuche können erst in der nächstfolgenden Ausschreibung behandelt werden. 

Nächste Ausschreibung: 3. Februar 2010
Nächster Eingabetermin: 3. Mai 2010

mySNF: Für eine termingerechte elektronische Gesuchseinreichung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Eingabetermin ein Benutzerkonto auf mySNF beantragt werden.

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Kontakt

Abteilung Personenförderung
SNF-Förderungsprofessuren
E-Mail: snfprof@snf.ch

Weitere Informationen 

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