Marie Heim-Vögtlin-Programm - Frauenförderung 

Zur Förderung der Frauen in der Forschung schreibt der Schweizerische Nationalfonds (SNF) jährlich eine beschränkte Anzahl Marie Heim-Vögtlin*(MHV)-Beiträge aus. 

Die MHV-Beiträge richten sich an sehr gut qualifizierte Doktorandinnen und Postdoktorandinnen aller Disziplinen, die vom SNF gefördert werden, und erlauben die Durchführung eines Forschungsprojekts. Die MHV-Beiträge fördern damit auch die Integration der Beitragsempfängerin an einem Schweizer Hochschulinstitut. Das MHV-Programm unterstützt vorzugsweise dort, wo keine anderen Mittel eine solche Reintegration erlauben.

Um eine nachhaltige Reintegration zu erreichen, wird vom Gastinstitut neben einer schriftlichen Akzeptanz und Arbeitsplatzzusicherung ein weiterführendes finanzielles Engagement nach Ablauf des MHV-Beitrags verlangt (siehe MHV-Reglement Artikel 4/2).

Teilnahmebedingungen 

  • Wissenschaftlerinnen, die aufgrund familiärer Betreuungspflichten (Kinder) oder Wohnortswechsel, die durch die berufliche Veränderung ihrer Lebenspartner/in bedingt sind, eine Unterbrechung oder Reduktion ihrer Forschungsaktivität hinnehmen mussten oder müssen
  • Lizentiat, Diplom/Master oder Doktorat
  • Fortsetzung der Forschungstätigkeit an einer Hochschule in der Schweiz. Für Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen: Eine Anbindung der Gesuchstellerin an eine Schweizerische Universität muss gegeben sein
  • Beschäftigungsgrad: mindestens 50%
  • Dauer: maximal zwei Jahre (in begründeten Fällen: maximal ein Jahr Verlängerung)
  • Keine Alterslimite

Auswahlverfahren

Das Selektionsverfahren erfolgt in zwei Phasen:
Der Nationale Forschungsrat des SNF und seine Evaluationskommissionen begutachten alle Gesuche, die die formalen Kriterien erfüllen (Phase 1) und wählen diejenigen Kandidatinnen aus, die zu einem Interview mit Powerpoint-Präsentation (Phase 2) eingeladen werden sollen (ca. 50%).

E
s werden jährlich ca. 35-40 neue MHV-Beiträge vergeben, die Erfolgsquote liegt bei ca. 37%.

Ausschreibung und Gesuchseingabe

Eine Gesuchseingabe ist nur auf eine Ausschreibung hin möglich. Die Gesuchseingabe erfolgt nur elektronisch via mySNF. Das Gesuch muss einen Forschungs- und Karriereplan, einen detaillierten Lebenslauf, eine Publikationsliste, das oben erwähnte Schreiben des Gastinstituts sowie ein Empfehlungsschreiben enthalten.

Nächste Ausschreibung: 2. Mai 2012
Nächster Eingabetermin: 2. August 2012
Beitragsbeginn: Frühestens 1. Februar 2013

mySNF: Für eine termingerechte elektronische Gesuchseingabe muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Eingabetermin ein Benutzerkonto auf mySNF beantragt werden.

Weisungen für die Vorbereitung und Einreichung von Gesuchen werden mit dem Beginn der nächsten Ausschreibung auf dem Internet ab Mai 2012 erhältlich sein. Bitte konsultieren Sie unsere Webseite zum gegebenen Zeitpunkt wieder.

Fortsetzungsgesuche

Diese Gesuche müssen spätestens fünf Monate vor dem Ende des laufenden MHV-Beitrags via mySNF eingereicht werden.

Geburt eines Kindes und Mutterschafturlaub während des MHV-Beitrags

Wird während des MHV-Beitrags ein Kind geboren, ist die Beitragsempfängerin verpflichtet, dies dem SNF umgehend schriftlich mitzuteilen und die vier Monate bezahlten Mutterschaftsurlaub zu beantragen.

Wird zusätzlich ein unbezahlter Mutterschaftsurlaub gewünscht, ist dafür ein schriftlicher Antrag an den SNF zu stellen, der ein entsprechendes Unterstützungsschreiben des Gastinstituts beinhaltet.

*) In Erinnerung an die erste Schweizer Ärztin Marie Heim-Vögtlin (1845-1916)

Zu diesem Thema

Kontakt

Abteilung Karrieren
MHV-Programm
E-Mail: mhv@snf.ch

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