Marie Heim-Vögtlin – Frauenförderung 

Marie Heim-Vögtlin (MHV)-Beiträge richten sich an Forscherinnen, die ihre Forschungstätigkeit aufgrund ihrer familiären Situation unterbrechen oder reduzieren mussten. Die Beiträge sollen ihnen ermöglichen, ihre Forschungsaktivitäten an einer schweizerischen Hochschule wieder aufzunehmen oder fortzusetzen und ihr wissenschaftliches Profil zu verbessern.

MHV-Beiträge sind für hervorragend qualifizierte Doktorandinnen und Postdoktorandinnen bestimmt und werden in allen vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) geförderten Disziplinen vergeben. MHV richtet sich vorranging an Forscherinnen, die, bedingt durch ihren nicht linearen Werdegang, keine reellen Chancen für eine anderweitige Finanzierung haben.

Ein MHV-Beitrag umfasst das Salär der Gesuchstellerin für die Dauer von maximal zwei Jahren und kann zusätzlich einen Teil der Forschungskosten sowie der Kinderbetreuungskosten abdecken. In begründeten Fällen kann eine Fortsetzung von maximal einem Jahr beantragt werden. Eine Teilzeitbeschäftigung von mindestens 50% ist möglich.

MHV soll den Beitragsempfängerinnen die Integration in eine schweizerische Hochschule erleichtern und ihnen ermöglichen, ihre wissenschaftliche Karriere längerfristig fortzusetzen. Die Gastinstitution muss in einem verbindlichen Bestätigungsschreiben im Rahmen der Gesuchstellung den Arbeitsplatz und die wissenschaftliche Unterstützung während des Beitrages garantieren. Zudem sollte eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf des Beitrages zugesichert werden. 

Teilnahmebedingungen (siehe MHV-Reglement)

  • Reduktion oder Unterbruch der Forschungsaktivitäten aufgrund der familiären Situation (Kinder oder Wohnortwechsel bedingt durch die Karriere des Partners/der Partnerin)
  • a) Für Doktorandinnen: Lizentiat, Diplom oder Master und Immatrikulation als Doktorandin an einer schweizerischen Universität/ETH
    b) Für Postdoktorandinnen: Doktorat
  • hervorragende wissenschaftliche Qualifikationen
  • keine Alterslimite

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Phasen: In der ersten Phase nimmt der Nationale Forschungsrat des SNF aufgrund der eingereichten Unterlagen eine erste Auswahl vor. Die berücksichtigten Kandidatinnen werden eingeladen, ihr Forschungsvorhaben vor einer Evaluationskommission des Forschungsrates anlässlich eines Interviews zu präsentieren. Jährlich ist die Zusprache von ca. 35 Beiträgen vorgesehen.

Ausschreibung und Gesuchseingabe

Die vollständigen Gesuchsunterlagen werden elektronisch via mySNF eingereicht. Hilfstexte leiten durch die Eingabe. Die Weisungen für die Einreichung eines Gesuches sind zu beachten (siehe > Formulare, Reglemente und Weisungen). Eine Gesuchseingabe ist nur auf den Eingabetermin hin möglich. Ausserhalb der Ausschreibungsfrist eingereichte Gesuche können erst in der nächstfolgenden Ausschreibung behandelt werden.

Nächste Ausschreibung: 2. Mai 2012
Nächster Eingabetermin: 2. August 2012
Beitragsbeginn: Frühestens 1. Februar 2013

mySNF: Für eine termingerechte elektronische Gesuchseinreichung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Eingabetermin ein Benutzerkonto auf mySNF beantragt werden.

Fortsetzungsgesuche

Da sich die Gastinstitute in der Regel verpflichten, die Beitragsempfängerinnen nach Ablauf des MHV-Beitrags weiter zu finanzieren, werden Verlängerungen restriktiv vergeben. Wurde der Projektverlauf durch unvorhersehbare Ereignisse verzögert, besteht die Möglichkeit, ein Fortsetzungsgesuch einzureichen. Dieses Gesuch muss mindestens fünf Monate vor dem Ende des laufenden Beitrags via mySNF eingereicht werden. Die Weisungen für die Einreichung eines Fortsetzungsgesuches sind zu konsultieren (siehe > Formulare, Reglemente und Weisungen).

*) In Erinnerung an die erste Schweizer Ärztin Marie Heim-Vögtlin (1845-1916)

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Kontakt

Abteilung Karrieren
MHV-Beiträge
E-Mail: mhv@snf.ch

Weitere Informationen 

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