Wissenschaftliche Tagungen 

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) leistet an die Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen (insbesondere Kongresse und Kolloquien) Beiträge, sofern diese für die Forschung in der Schweiz von offensichtlichem Interesse sind.

Die Unterstützung des SNF ist in erster Linie für Reise- und Aufenthaltsspesen der aus dem Ausland anreisenden Referentinnen und Referenten bestimmt. Die Tagungen müssen grundsätzlich in der Schweiz stattfinden. Tagungen im Ausland können ausnahmsweise unterstützt werden, wenn sie an Schweizer Forschungs-zentren durchgeführt werden, die vom Bund anerkannt und subventioniert werden (z. B. Instituto Svizzero di Roma).

Zu beachten: Spezifische Beiträge des SNF sind zudem möglich für Konferenzteilnehmer/innen aus Osteuropa. Diese werden im Rahmen des Programmes SCOPES unterstützt (SCOPES Konferenzbeiträge - siehe unter „Zu diesem Thema“).


Anforderungen zur Gesuchseinreichung und Tagungsberichte

Gesuche für wissenschaftliche Tagungen müssen alle für das Tagungsgesuch notwendigen Daten und Dokumente enthalten, namentlich:

  • das wissenschaftliche Programm
  • die Namen der vorgesehenen Referentinnen und Referenten sowie ihre 
    Herkunft und Qualifikation mit stichhaltiger Begründung für den Fall, 
    dass eine angemessene Beteiligung von Frauen nicht erreicht werden 
    kann
  • Angaben zum Kreis der erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • ein detailliertes Gesamtbudget

Nach der Tagung ist dem SNF ein wissenschaftlicher und finanzieller Bericht einzureichen.


Eingabetermin

Gesuche für Tagungsbeiträge sind nicht an einen Stichtag gebunden. Die Organisatoren müssen ihr Gesuch jedoch mindestens sechs Monate vor dem Veranstaltungstermin auf elektronischem Weg via mySNF einreichen.

Um mySNF nutzen zu können, muss sich der oder die Gesuchsteller/-in auf der Startseite von mySNF als Benutzer/-in registrieren. Bereits gelöste Benutzer-Accounts gelten weiterhin. Sie sind unbefristet und geben Zugang zu sämtlichen Förderungsinstrumenten des SNF.


Weitere Informationen zu wissenschaftlichen Tagungsgesuchen sind dem Beitragsreglement (Art. 22 bis 25a und Art. 46) sowie dem Allgemeinen Ausführungsreglement zum Beitragsreglement (Ziff. 4) zu entnehmen.

Zu diesem Thema

Kontakt

Abteilung Geistes- und Sozialwissenschaften
E-Mail: div1@snf.ch

Abteilung Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften
E-Mail: div2@snf.ch

Abteilung Biologie und Medizin
E-Mail: div3@snf.ch
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