Abkommen über Zusammenarbeit 

Die folgenden Abkommen, die der SNF unterzeichnet hat, dienen der Förderung der Mobilität innerhalb Europas und der Erleichterung gemeinsamer Forschungsprojekte mit bestimmten Ländern.


Money Follows Researcher
Für Forschende, die ins Ausland übersiedeln, besteht auf Antrag die Möglichkeit, Projektmittel aus laufender SNF-Förderung weiter zu verwenden. Das Projekt kann dabei entweder vom Ausland aus betreut in der Schweiz weitergeführt oder an den neuen Arbeitsort mitgenommen werden.Mit den meisten europäischen Ländern existieren entsprechende Abkommen. Eine derartige Fortführung des Projekts ist jedoch grundsätzlich in allen Ländern möglich.

Der SNF entscheidet im Einzelfall über die Art der Weiterverwendung der Gelder (z.B. Verwendung in der Schweiz, Überweisung ins Ausland, Budgetrubriken, Dauer usw.). Ein detaillierter und begründeter Antrag ist möglichst frühzeitig an die für den Beitrag verantwortliche Abteilung des SNF zu richten.


Grenzüberschreitende Projekte mit Deutschland und Österreich:
Money Follows Co-operation Line
Um die Evaluation grenzüberschreitender Projekte mit deutschen und österreichischen PartnerInnen zu vereinfachen, haben der SNF, die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der österreichische Wissenschaftsfonds (FWF) ein Abkommen über das «Money Follows Co-operation Line-Verfahren» geschlossen.

Projekte, deren Schwerpunkte ganz klar in der Schweiz liegen und die nur einen sehr kleinen ausländischen Projektanteil aufweisen, können im Money Follows Co-operation Line-Verfahren eingereicht werden. Der ausländische Teil muss für die erfolgreiche Durchführung des Projekts unabdingbar nötig sein. Dabei können bei der Gesuchseinreichung auch finanzielle Mittel für Projektteile, die in Deutschland oder Österreich durchgeführt werden, beantragt werden. Die gleiche Regelung gilt umgekehrt für kleinere Schweizer Projektteile in österreichischen oder deutschen Projekten; diese werden durch den FWF oder die DFG finanziert.

Das Money Follows Co-operation Line Instrument wird nur in Ausnahmefällen angewendet (z.B. wenn der Projektteil im Ausland extrem klein ist). Im Normalfall werden diese Art der Kooperationen über das Lead Agency-Verfahren finanziert (siehe Information unten).

Bevor ein Gesuch Money Follows Co-operation Line-Verfahren eingereicht wird, muss mit der zuständigen Abteilung Kontakt aufgenommen werden.

Die Einbindung internationaler Forschungsteams in Schweizer Projekte kann auch über das Programm Sinergia gefördert werden.

Für weitere Informationen zu diesem Abkommen, klicken Sie bitte auf den entsprechenden untenstehenden Link.


Grenzüberschreitende Projekte mit Deutschland, Österreich und Luxemburg: Lead Agency-Verfahren
Das Lead Agency-Verfahren dient dem Zweck, die Evaluierung von grenzüberschreitenden Gesuchen zu vereinfachen. Mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem österreichischen Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) wurde ein trilaterales Abkommen abgeschlossen. Mit dem Fonds National de la Recherche Luxembourg (FNR) wurde ein bilateraler Vertrag unterzeichnet.

Die Abkommen ermöglichen den Forschenden von zwei (oder im Falles des Abkommens von SNF, DFG und FWF von drei) Ländern gemeinsam ein Gesuch bei nur einer Organisation, der sogenannten Lead Agency, einzureichen. Lead Agency ist diejenige Organisation, die im Falle eines positiven Bescheids den grössten Teil des Projektbudgets zu tragen hat. Die Lead Agency führt eigenständig die Evaluation des Gesamtprojekts durch. Die Partnerorganisation übernimmt den Entscheid der Lead Agency und, im Falle eines positiven Resultats, finanziert jede Organisation den Teil des Projektes, der in ihrem Land durchgeführt wird. Es können nur Gesuche im Lead Agency-Verfahren eingereicht werden, deren einzelne Teile keine eigenständigen Projekte sind. Die Lead Agency-Gesuche müssen eine gemeinsame Fragestellung und einen gemeinsamen Forschungsplan aufweisen. Das Lead Agency-Projekt muss so angelegt sein, dass die Projektteile in den einzelnen Ländern keine eigenständigen Projekte darstellen und deshalb nicht getrennt voneinander durchgeführt werden könnten.

Die Lead Agency-Gesuche werden gemeinsam mit den rein schweizerischen Gesuchen evaluiert. Es steht kein zusätzliches Budget zur Verfügung. Die eingereichten Gesuche dürfen keine thematischen Überlappungen mit anderen beim SNF eingereichten Gesuchen oder bereits laufenden Projekten aufweisen.

Für Forschende in den Bereichen Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften und Biologie und Medizin: Bevor ein Gesuch im Lead Agency-Verfahren eingereicht wird, muss mit der zuständigen Abteilung (II oder III) Kontakt aufgenommen werden.

Bitte beachten Sie auch, dass durch die Koordination mit der/den Partnerorganisation(en) die Evaluierung länger dauern kann als bei regulären Gesuchen.

Für weitere Informationen zu diesem Verfahren, klicken Sie bitte auf den entsprechenden untenstehenden Link.

Kontakt

Bei allgemeinen Fragen zum Lead Agency Verfahren:

Abteilung Internationale Zusammenarbeit
E-Mail: international@snf.ch


Bei spezifischen Fragen zu den Projekten:

Abteilung Geistes- und Sozialwissenschaften
E-Mail: div1@snf.ch

Abteilung Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften 
E-Mail: div2@snf.ch 

Abteilung Biologie und Medizin
E-Mail div3@snf.ch 

Abteilung Programme
E-Mail: div4@snf.ch   

Abteilung Interdisziplinäre Projekte 
E-Mail: core@snf.ch

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