Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat auf Empfehlung des GRIPS Gender Berichts verschiedene spezifische Frauenförderungsmassnahmen implementiert, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.
Diese Frauenförderungsmassnahmen gehen einher mit Gleichstellungsmassnahmen, die beide Geschlechter betreffen (z.B. Möglichkeit zur Teilzeitarbeit).
Marie Heim-Vögtlin-Beiträge
Die Marie Heim-Vögtlin (MHV)-Beiträge richten sich an Doktorandinnen und Postdoktorandinnen. Sie dienen der Unterstützung von sehr gut qualifizierten Wissenschaftlerinnen, die wegen familiärer Betreuungspflichten oder Wohnortswechsel aufgrund beruflicher Veränderung des Lebenspartners eine Unterbrechung oder Reduktion ihrer Forschungsaktivität hatten oder haben. Ziel der MHV-Beiträge ist es, die Integration der Beitragsempfängerinnen an einer Schweizer Hochschule zu fördern. Gemäss einer von der SNF-Gleichstellungskommission initiierten Evaluation der MHV-Beiträge der Jahre 1991-2002 erreicht das Förderungsinstrument MHV seine Ziele.
MHV-Netzwerk: Aktuelle und ehemalige MHV-Beitragsempfängerinnen können sich seit Frühling 2003 über ein Networking-Angebot zu Wiedereinstieg, Arbeitsorganisation und Karriereplanung in der Wissenschaft austauschen. Die MHV-Plattform findet sich auf dem Gender Campus.
Mutterschaftsurlaub
Der SNF achtet darauf, eine frauenfreundliche Sozialpolitik zu betreiben. Dies geschieht u.a. mit einer Ersatzleistung während der Mutterschaft im Rahmen der unterstützten Forschungsprojekte. Konkret bedeutet dies, dass der SNF im Falle einer Mutterschaft die örtlichen Regeln anwendet. Unter bestimmten Umständen kann zudem ein Antrag auf Verlängerung des Projekts oder auf Einstellung einer Ersatzperson gestellt werden. Bei Fragen stehen den verantwortlichen Gesuchstellenden die für den betroffenen Beitrag zuständigen Abteilungen gerne zur Verfügung.
Mutterschaftsurlaub bei den Stipendien für angehende und fortgeschrittene Forschende: Stipendiatinnen des SNF haben im Falle einer Mutterschaft während der Dauer des Forschungsstipendiums Anspruch auf einen viermonatigen bezahlten Mutterschaftsurlaub.
Stipendien für angehende und fortgeschrittene Forscherinnen: akademische Alterslimite eingeführt
Die Aufhebung der Alterslimite für Frauen von 2002 bis 2007 hat unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien den Anteil der Gesuchstellerinnen und Beitragsempfängerinnen erhöht. Im Sinne der Gleichstellung von Frau und Mann wurde per 01.01.2008 neu die akademische Alterslimite eingeführt. So können angehende Forschende ein Gesuch bis drei Jahre nach Erlangung des Doktorats einreichen und fortgeschrittene Forschende bis fünf Jahre danach. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich, z.B. wegen familiären Verpflichtungen oder aufgrund geschlechterspezifischer Gründe, insbesondere bei Frauen.
Teilzeitarbeit
Der SNF akzeptiert, dass Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger im Rahmen ihrer Projekte Mitarbeitende auch als Teilzeitkräfte einstellen.