Gesuchstellende
Zur Gesuchstellung berechtigt sind natürliche Personen, welche die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Gesuchstellung nach Artikel 10 des Beitragsreglements des SNF erfüllen. Mehrere Gesuchstellende schliessen sich zu einer Forschungsgruppe im Sinne von Artikel 12 des Beitragsreglements zusammen.
Alle Gesuchstellenden:
- weisen einen langjährigen, erstklassigen wissenschaftlichen Leistungsausweis im Forschungsbereich des Projekts und in den Biobanking-Aktivitäten vor;
- sind verantwortlich für die Ausarbeitung und die Umsetzung des Projekts.
Bei mehreren Gesuchstellenden bestimmt die Forschungsgruppe ein Mitglied, welches für die Korrespondenz mit dem SNF verantwortlich ist (Art. 12 Abs. 4 des Beitragsreglements).
Projektpartner
Im Gegensatz zu den Mitgliedern der Forschungsgruppe (Projektleiten-de) sind Projektpartner Forschende, die einen Teilbeitrag an das Forschungsprojekt leisten, ohne einzeln Projektverantwortung zu tragen. Sie sind nicht (salarierte) Mitarbeitende des Projekts (Art. 11 Beitragsreglement, Art. 1.12 Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement). Im Rahmen der BioLink-Initiative können unter anderem folgende Akteure als Projektpartner auftreten: Personen, die durch ihre Mitarbeit an den IT-Systemen zur Zusammenlegung der Daten beitragen, oder Forschende, die die Daten ihrer Biobanken für die Beantwortung wissenschaftlicher Fragen zur Verfügung stellen, ohne jedoch an der Ausarbeitung oder der Umsetzung des Projekts beteiligt zu sein. Die von den Projektpartnern verursachten Kosten dürfen in der Regel 20% des zugesprochenen Beitrags nicht übersteigen. Sie müssen für die Umsetzung der IT-Systeme klar erforderlich sein. Kosten für Mitarbeitende der Projektpartnerinnen und Projektpartner sind nicht anrechenbar (Art. 2.10, Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement).
Die Partner aus dem Ausland haben keinen Anspruch auf Unterstützungsbeiträge für Infrastrukturkosten.
Gesuchstellende eines BioLink-Beitrags können im Rahmen dieser Ausschreibung nur ein einziges Projekt einreichen.
Empfängerinnen und Empfänger eines laufenden BioLink-Beitrags sowie Empfängerinnen und Empfänger von Beiträgen aus dem Förderinstrument "Driver projects" des Swiss Personalized Health Network (SPHN) sind zur Gesuchstellung nicht zugelassen.