Teaser Content Deutsch - Zur Gesuchstellung berechtigt sind natürliche Personen, welche die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Gesuchstellung nach Artikel 10 des Beitragsreglements des SNF erfüllen. Ausserdem muss das eingereichte Projekt die Anforderungen von Artikel 13 des Beitragsreglements erfüllen.
- Pro Gesuch können mehrere Gesuchstellende benannt werden, sofern dies zur Erreichung der Projektziele erforderlich ist. In diesem Fall sind die Anforderungen von Artikel 12 des Beitragsreglements zu erfüllen.
- Es wird nur ein Gesuch pro Experiment akzeptiert. Wird ein Gesuch von mehreren Gesuchstellenden eingereicht, müssen diese jeweils für einzelne Teilprojekte verantwortlich sein.
- Jedes Teilprojekt muss Forschungstätigkeiten widerspiegeln, die mit einem oder mehreren SNF-Beiträgen gefördert werden. Es ist jedoch auch möglich, die betreffenden Forschungstätigkeiten durch andere Quellen finanzieren zu lassen.
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