Der Gleichstellungsbeitrag gehört bei Gesuchen, die seit Mitte April 2014 bewilligt wurden (Datum der Verfügung), zu den anrechenbaren Kosten. Er muss beim Projektgesuch über mySNF nicht beantragt werden, sondern wird über eine Defizitgarantie gedeckt.
Wenn noch Projektmittel vorhanden sind, kann der Gleichstellungsbeitrag damit finanziert werden. Wird der benötigte Betrag nicht über bestehende Projektmittel gedeckt, kann im finanziellen Schlussbericht mit Hinweis auf die entsprechenden Belege eine Ausgleichszahlung in die Wege geleitet werden. Für Stipendiatinnen gilt eine spezielle Regelung.