Wissenschaftliche Berichte bzw. Erfassung Outputdaten
Es ist dem SNF am Ende der bewilligten Laufzeit des Projektes ein wissenschaftlicher Schlussbericht einzureichen. Er bezieht sich auf die gesamte Dauer des Projekts (Schlussbericht). Die Pflicht, den SNF bereits während der Laufdauer über allfällige Veränderungen bezüglich des Beitrags zu informieren, bleibt jedoch bestehen. Bei Forschungsgruppen ist ein wissenschaftlicher Bericht einzureichen, welcher alle Unterprojekte beinhaltet.
Für einzelne Projekte kann der SNF Zwischenberichte verlangen. Dies wird in den Verfügungen mitgeteilt (siehe Kapitel 1), die entsprechenden Aufforderungen erhalten Sie zur gegebenen Zeit automatisch via mySNF in Form einer E-Mail.
Spätestens 18 Monate nach Projektbeginn sind regelmässig Outputdaten des SNF-Projektes (wissenschaftliche Publikationen, wissenschaftliche Veranstaltungen, Veranstaltungen zum Wissenstransfer, Zusammenarbeiten etc.) zu erfassen. Diese Daten müssen Sie jederzeit, d.h. auch über das Projektende hinaus, via mySNF aktualisieren und ergänzen. Wichtig ist, dass nur Daten erfasst werden, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen. Die erhobenen Daten werden vom SNF zu folgenden Zwecken verwendet:
- Die Daten werden in die webbasierte Forschungsdatenbank P3 übernommen, welche Forschende und die interessierte Öffentlichkeit über die via SNF geförderte Forschung informiert.
- Die Daten dienen als Grundlage für aggregierte und anonymisierte quantitative Auswertungen, z.B. zur Anzahl von Publikationen und Patenten, die im Zusammenhang mit SNF-Projekten in einem Jahr geschaffen wurden.
Finanzielle Berichte
Alle Beitragsempfangenden / Projektpartner, welche Gelder in Form von Tranchen erhalten haben, müssen jährlich einen finanziellen Bericht erstellen. Bei kleineren Ausgaben (Reisen) insbesondere bei Projektpartner, können die getätigten Ausgaben auch direkt im Bericht des korrespondierenden Beitragsempfangenden bezahlt und abgerechnet werden. Der finanzielle Bericht und die entsprechenden Belege sollen nach Möglichkeit vollständig in elektronischer Form über mySNF eingereicht werden. Für die Einreichung ist die/der Beitragsempfangende verantwortlich. In der Regel wird der Bericht durch die beitragsverwaltende Stelle (Finanzabteilung, Fondsverwaltung, o.ä.) ihrer/seiner Institution erstellt und in mySNF an die/den Beitragsempfangende/n zur Prüfung übermittelt. Die genauen Abläufe, z.B. zur Übermittlung der Belege, werden institutionsintern von den jeweiligen Beitragsverwaltenden Stellen geregelt.
mySNF
Bei Forschungsgruppen sind die weiteren Beitragsempfangenden / Projektpartner verantwortlich, dass an ihrer Institution ein finanzieller Bericht über die ihnen zugewiesenen Mittel erstellt wird und mitsamt Belegen an die bzw. den korrespondierende/n Beitragsempfangende/n bzw. an deren/dessen beitragsverwaltende Stelle weitergeleitet wird. Dementsprechend verbucht die bzw. der korrespondierende Beitragsempfangende auf ihrem/seinem finanziellen Bericht nur seine Projektausgaben sowie die Mittelüberweisungen an die Projektpartner. Die/der korrespondierende Beitragsempfangende bzw. die beitragsverwaltende Stelle erstellt eine finanzielle Zusammenstellung aller Teil-Projekte und reicht diese nach Prüfung zusammen mit allen Berichten inklusive Belegen beim SNF ein. Diese finanzielle Zusammenstellung ist auch die Basis für die in mySNF einzugebenden Zahlen. Die finanziellen Berichte und Belege sollen nach Möglichkeit vollständig in elektronischer Form über mySNF eingereicht werden.
Zu diesem Zwecke ist es sinnvoll, wenn die weiteren Beitragsempfangenden / Projektpartner ihre Berichte der/dem verantwortlichen Beitragsempfangende/n in elektronischer Form zur Verfügung stellen.
Beitragsempfangende im Ausland (Money Follows Researcher, Auslandpartner Sinergiabeitrag etc.) müssen ebenfalls jährlich einen finanziellen Bericht erstellen. Zu diesem Zwecke ist eine Excel-Liste auszufüllen und mit den entsprechenden Detailbelegen einzureichen. Betreffend Wechselkurse sind die effektiven Umrechnungskurse (Tageskurse) der Überweisungen/Zahlungen anzuwenden, gemäss Überweisungs-/Zahlungsbelegen der Bank usw. Die Umrechnung im finanziellen Bericht (in der Tabelle "Summary calculation pivot in local currency" Pivot Zusammenfassung im Excel-Sheet für Auslandpartner) per Ende Berichtsperiode von lokaler Währung in CHF muss zum Tageskurs des Berichtsendes erfolgen.
Finanzielle Zusammenstellung (Excel, 55 KB)