Der SNF teilt den korrespondierenden gesuchstellenden Personen die abschliessenden Entscheide zu Gesuchen in Form einer schriftlichen Verfügung (gemäss dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren) mit. Wenn Sie eine Zusprache erhalten haben, finden Sie im entsprechenden Brief folgende Informationen:
- Höhe der zugesprochenen Mittel, aufgeteilt in Jahrestranchen
- Dauer des zugesprochenen Beitrags
- Gegebenenfalls Bedingungen, die vor Beitragseröffnung zu erfüllen sind
- Fälligkeit des ersten wissenschaftlichen Berichts, falls diese vom üblichen Termin (gem. Kapitel 5) abweicht
- Gegebenenfalls weitere Kommentare / Bedingungen
- Rechtsmittelbelehrung