Teaser Content Deutsch - Alle Forschenden in der Schweiz oder an bestimmten Schweizer Institutionen im Ausland sind zugelassen. Es gelten die gleichen persönlichen und formellen Voraussetzungen wie für die Projektförderung. Insbesondere müssen die Gesuchstellenden in der Schweiz nachweisen, dass sie für die Dauer des Forschungsprojekts mindestens eine 50% Anstellung an einer zugelassenen Forschungsstätte haben. Besondere Bestimmungen gelten bei zugesicherten Anstellungen, für klinisch tätige Forschende, Angestellte von Museen und Archiven und selbständig Erwerbende.
- Die Forschenden müssen mindestens vier Jahre erfolgreiche Forschungstätigkeit nach ihrer Promotion nachweisen können. Nicht promovierte Gesuchstellende an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen müssen entsprechende Forschungsleistungen nachweisen.
- Die Forschenden müssen nachweisen, dass sie selbst einen substanziellen Beitrag zum geplanten Projekt leisten werden, dass ihnen die nötige Forschungsinfrastruktur zur Verfügung steht und dass sie bei der Durchführung der betreffenden Forschungsarbeiten nicht weisungsgebunden sind.
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