Der SNF legt die Rahmenbedingungen für die Anstellung von Mitarbeitenden in SNF-Projekten fest. Es ist zu beachten, dass bei vom SNF unterstützen Projekten immer die Forschungsinstitution und nicht der SNF die Arbeitgeberin ist. Es gelten die personalrechtlichen Bestimmungen der Arbeitgeberin.
Die Grundsätze des SNF sind in den nachfolgenden Dokumenten zu finden: