Im weltweiten Vergleich sind in der Schweiz die Tierversuche streng geregelt. Die Forschenden müssen bei der kantonalen Tierversuchskommission aufzeigen, dass der erwartete Erkenntnisgewinn das verursachte Leiden rechtfertigt. Forschende sowie Tierpflegerinnen und -pfleger müssen entsprechende Aus- und jährliche Weiterbildungen besuchen und jedes Jahr bei den kantonalen Veterinärämtern einen Bericht über die Verwendung aller Versuchstiere einreichen. Zusätzlich müssen die Forschenden die ethischen Richtlinien der Kommission für Tierversuchsethik der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) befolgen.