Die eingereichten Forschungsgesuche werden von der Leitungsgruppe mit Unterstützung internationaler Expertinnen und Experten begutachtet. Pro Forschungsgesuch müssen mindestens zwei externe Gutachten vorliegen. Die externen Stellungnahmen dienen der Leitungsgruppe und dem Forschungsrat zur Entscheidungsfindung. Dabei gelten die folgenden Grundsätze:
- Üblicherweise werden bei Projektskizzen und Forschungsgesuchen die gleichen externen Expertinnen und Experten für die Begutachtung beigezogen.
- Grundlage der Gesuchevaluation sind die in der Ausschreibung aufgeführten Kriterien und die an die Gesucheinreichung geknüpften Bedingungen. Die internationalen Expertinnen und Experten prüfen schwerpunktmässig die wissenschaftliche Qualität. Die Mitglieder der Leitungsgruppe beurteilen darüber hinaus die Forschungsgesuche im Quervergleich, die Erfüllung der an die Gesucheinreichung geknüpften Bedingungen sowie das Umsetzungspotenzial und die Relevanz des Themas.
- Der finanzielle Teil der Gesuche wird von der Abteilung Programme auf die Konformität mit den Finanzregeln des SNF hin geprüft.
- Die Leitungsgruppe kann Kürzungen oder Aufstockungen einzelner Budgetposten beantragen; sie vermeidet jedoch Globalkürzungen.
- Die Leitungsgruppe empfiehlt dem Forschungsrat die Forschungsgesuche zur Bewilligung oder Ablehnung. Der/die Forschungsratsdelegierte stellt den entsprechenden Antrag an den Forschungsrat.
- Für jedes zur Ablehnung empfohlene Forschungsgesuch müssen spezifische Ablehnungsgründe aufgeführt werden.
- Die Gesuchstellenden werden rund eine Woche nach dem Entscheid des Forschungsrats über die Genehmigung oder Ablehnung ihres Gesuchs informiert. Die Ablehnungsgründe sowie die anonymisierten Gutachten werden integral offen gelegt.
- Forschende haben das Recht, Entscheide des Forschungsrats mit einem Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten.
Nationaler Forschungsrat des SNF