Die Geschäftsstelle prüft bei allen eingehenden Gesuchen ...
- ob sie die formalen Anforderungen erfüllen
- ob die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind
- ob das Gesuch gegen die Regeln der wissenschaftlichen Integrität verstösst
Erfüllt das Gesuch sämtliche Anforderungen und Voraussetzungen gemäss Beitragsreglement, so tritt der SNF darauf ein und es wird zur Begutachtung an den Forschungsrat weitergegeben. Sind diese nicht erfüllt, so tritt der SNF nicht auf das Gesuch ein.
Besteht Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten, so wird die Gesuchbehandlung sistiert, bis der Verdacht durch eine Untersuchung geklärt ist. Bestätigt sich dieser, so kann der SNF Sanktionen aussprechen (siehe "Reglement über den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten").
Die Auswahl bezüglich der Disziplin bzw. Teildisziplin sowie der Schlagworte ist massgebend dafür, welchem Fachgremium des Forschungsrats das Gesuch zugeordnet wird.
Ein Gesuch kann zudem als "anwendungsorientiert" deklariert werden, wenn die folgenden Punkte zutreffen: Aus Sicht der Praxis ist ein Forschungsbedarf gegeben; die Forschungsergebnisse sind - wenn auch nicht unmittelbar - in die Praxis übertragbar bzw. umsetzbar und haben im ausserwissenschaftlichen Bereich potenziell Auswirkungen. Diese ausserwissenschaftliche Bedeutsamkeit (broader impact) wird in die Evaluation miteinbezogen. Sie ist mit "wissenschaftlicher Bedeutsamkeit", "Originalität" und "Aktualität" zu einem Kriterienblock zusammengefasst, damit anwendungsorientierte Vorhaben nicht durch die Hürde eines zusätzlichen Kriteriums benachteiligt werden (siehe "Evaluationskriterien" und "Grundsätze").
Vor und während der Gesucheinreichung steht die Geschäftsstelle des SNF den Gesuchstellenden für Fragen und Auskünfte bezüglich der Gesuche zur Verfügung. Während der Prüfung der Gesuche sind die Gesuchstellenden verpflichtet, dem SNF Fragen betreffend ihrer Gesuchunterlagen zu beantworten und an Tatsachenabklärungen mitzuwirken. Der SNF erteilt den Gesuchstellenden jedoch während der Begutachtung der Gesuche bis zur schriftlichen Kommunikation der abschliessenden Entscheide keine Auskünfte bezüglich ihrer Gesuche.
Kontakt
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Mathematik, Natur- und Ingenieurswissenschaften
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