Der SNF hat die Sonderausschreibung Coronaviren mit hoher Dringlichkeit lanciert, um Forschungsresultate zur Bekämpfung der gesundheitlichen Notlage zu generieren: Die Ausschreibung dauerte nur 19 Tage, die Gesuche wurden innert sechs Wochen formell geprüft, wissenschaftlich begutachtet und vom Forschungsrat genehmigt. Dank dieser straffen Planung können die Projekte am 1. Juni 2020 starten, also weniger als drei Monate nach der Ausschreibung.
Die schnelle Umsetzung war möglich dank einem an die spezielle Situation angepassten Begutachtungsverfahren und neuen Ansätzen in der Evaluation. Dies betrifft namentlich die Auswahl der Expertinnen und Experten, die Art, wie ihnen die Gesuche zugeteilt wurden, sowie die Einstufung der Projekte
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Formelle Prüfung: Die Geschäftsstelle prüfte wie üblich die eingereichten Gesuche auf Erfüllung der Voraussetzungen und informierte die Gesuchstellenden über das Ergebnis. Auf Gesuche, die gegen die
Regeln der wissenschaftlichen Integrität oder der guten wissenschaftlichen Praxis verstossen, tritt der SNF nicht ein.
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Auswahl der Expertinnen und Experten: Anders als bei anderen Ausschreibungen wurde ein passender Pool von Begutachtenden für die Sonderausschreibung bereits vor dem Eingang der Gesuche aus den verschiedenen relevanten Forschungsbereichen rekrutiert. Diese wurden vom Nationalen Forschungsrat empfohlen. An die 200 Expertinnen und Experten stellten sich zur Verfügung. Sie begutachteten meist mehrere Gesuche, wodurch Quervergleiche möglich wurden.
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Zuordnung der Gesuche: Alle Expertinnen und Experten haben Keywords zu ihrem Forschungsprofil zur Verfügung gestellt. Diese Keywords sowie die Publikationsdaten der Expertinnen und Experten von Scopus (inklusive Titel, Keywords, Abstracts und Themenbereiche) wurden mittels eines Algorithmus auf der Grundlage von Text-Mining-Techniken mit den Gesuchen (Titeln, Keywords, Abstracts und Disziplinen) verglichen. Gleichzeitig glich er anhand eines Optimierungsverfahrens
die Anzahl der Gesuche auf fünf bis sieben pro Person aus. Die so gewonnenen Zuordnungen wurden von der Geschäftsstelle des SNF abschliessend geprüft. Wo nötig, wurden zusätzliche Expertinnen oder Experten gesucht.
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Rangierung und Bewilligung: Im Kontext von Covid-19 war das Standardverfahren nicht durchführbar, bei dem die Einzelbegutachtungen in einem SNF-internen Evaluationsgremium zu einem Quervergleich zwischen Projekten zusammengeführt werden. Der SNF musste daher die Projekte direkt auf Grundlage von durchschnittlich drei externen Gutachten rangieren. Dazu wandte er eine Mixed-Model-Regressionsanalyse an. Diese statistische Methode berücksichtigt bei der Bewertung von Unterschieden und bei der Etablierung einer Rangliste die Varianz in den Daten, die zufällig entsteht, beispielsweise durch unterschiedlich strenge Begutachtende oder durch unterschiedliche disziplinäre Bewertungskulturen. Solche Regressionsverfahren werden beispielsweise auch für Qualitätsvergleiche im Gesundheitsbereich verwendet. Das Präsidium des Forschungsrates bewilligte die bestrangierten Gesuche.
Beispiel für eine Regressionsanalyse