Massgebend für die Berechnung der Fristen ist der Eingabetermin für Eccellenza-Gesuche (15. Februar 2018).
SNSF Eccellenza Professorial Fellowships:
- Gesuchstellende weisen eine dokumentierte wissenschaftliche Tätigkeit von mindestens drei bis maximal acht Jahren seit Erlangen des Doktorats oder der äquivalenten Qualifikation vor (massgebend ist das Datum der Prüfung bzw. Disputation des Doktorats).
- Bei Gesuchstellenden ohne Doktorat sind in der Regel mindestens drei Jahre hauptamtliche Forschungstätigkeit nach dem Hochschulabschluss als Äquivalent zum Doktorat nötig.
- Gesuchstellende mit einem medizinischen Abschluss, die eine mindestens dreijährige klinische Tätigkeit nach dem Studienabschluss (Facharztabschluss FMH von Vorteil) vorweisen, können bis maximal 12 Jahre nach dem Staatsexamen (oder einem äquivalenten Abschluss) ein Gesuch einreichen.
- Gesuchstellende weisen einen postdoktoralen Forschungsaufenthalt von mindestens 24 Monaten an einer oder mehreren anderen Hochschulen als dem Ort der Dissertation vor, davon 12 Monate im Ausland.
- Sie weisen eine mindestens zweijährige Tätigkeit an einer schweizerischen Hochschulforschungsstätte oder die schweizerische Staatsbürgerschaft oder einen schweizerischen Hochschulabschluss vor.
Massgebend für die Berechnung der Fristen ist der Eingabetermin für Eccellenza-Gesuche (15. Februar 2018).
SNSF Eccellenza Grants:
- Gesuchstellende für SNSF Eccellenza Grants haben eine Anstellung als Assistenzprofessorin bzw. Assistenzprofessor Tenure Track an einer Schweizer Hochschule inne oder verfügen über eine entsprechende Zusicherung, dass die Anstellung spätestens auf den Projektbeginn hin erfolgt.
- Der Beginn der Anstellung als Assistenzprofessorin bzw. Assistenzprofessor mit Tenure Track an einer universitären Hochschule bzw. der Beginn der Anstellung in vergleichbarer Position an einer Fachhochschule bzw. Pädagogischen Hochschule im Zeitpunkt des Eingabetermins liegt höchstens 18 Monate zurück bzw. er erfolgt spätestens auf Projektbeginn.