Für das Lead Agency-Verfahren steht nur das Förderinstrument Projektförderung zur Verfügung. Für den Forschungsteil in der Schweiz gelten die SNF-Regelungen. Für den ausländischen Forschungsteil gelten die Teilnahmebedingungen der Partnerorganisation und deren Kriterien der Antragsberechtigung müssen erfüllt sein.
Ein Lead Agency-Gesuch kann nur eingereicht werden, wenn es keine thematischen Überlappungen mit einem bereits laufenden Projekt aufweist.
Durch die Koordination mit der Partnerorganisation kann die Evaluierung länger dauern als bei regulären Gesuchen.
Beim SNF können keine trilateralen Gesuche eingereicht werden. Es ist jedoch möglich, Forschende aus weiteren Ländern als Projektpartner ins Projekt einzubinden, auch wenn der SNF mit diesen kein Abkommen abgeschlossen hat. Für Projektpartner können maximal 20 Prozent des Schweizer Budgets beantragt werden. Für die Projektpartner können keine Gelder beantragt werden, die für die Zahlung von Löhnen Mitarbeitender verwendet werden.
Für die Kalkulation der Kosten gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Die Erfolgsquote der Gesuchsbewilligungen liegt bei den meisten Partnerländern unter jener des SNF. Für die beim SNF eingereichten Gesuche wird diese tiefere Erfolgsquote angewandt.
Für die Festlegung der Lead Agency und die Einreichung des Gesuchs gelten die länderspezifischen Vorgaben.
Ist die Partnerorganisation die Lead Agency, ist das Gesuch aus administrativen Gründen parallel beim SNF über die Plattform mySNF einzureichen. Die ausländischen Projektpartner sind als weitere Gesuchstellende zu erfassen.
Falls Sie ein Gesuch im Rahmen eines Lead Agency Abkommens einreichen, in welchem die Partnerorganisation als Lead Agency fungiert, oder im Rahmen eines ERA-NET calls, müssen Sie im Falle einer Zusprache den DMP auf mySNF einreichen. Dies ist unabhängig davon, ob ein DMP von der Partnerorganisation/dem Konsortium verlangt wird. Der DMP umfasst alle Forschungsdaten, welche während dem Projekt generiert oder verwendet werden und muss den Vorgaben der SNF Open Research Data Policy entsprechen. Unter ″finanzieller Bedarf“ ist das Budget für den Schweizer Projektteil anzugeben. Für das ausländische Budget ist das Budgetblatt auszufüllen und im Dokumentencontainer ″Lead Agency und andere Abkommen″ hochzuladen. Beim SNF muss derselbe Forschungsplan wie bei der ausländischen Partnerorganisation eingereicht werden. Während die CVs und Forschungsoutput-Listen der Schweizer Partner nach SNF-Richtlinien eingereicht werden müssen, sind jene der ausländischen Partner nicht notwendig.
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