a) Welche Kosten übernimmt der SNF im Rahmen seiner OA-Politik für die Publikation von wissenschaftlichen Artikeln?
Der SNF übernimmt Publikationsgebühren nur für Artikel, die über die "Gold Road" in OA-Zeitschriften veröffentlicht werden. Kosten für Publikationen in reinen OA-Zeitschriften mit wissenschaftlich anerkanntem Qualitätsniveau (vgl. DOAJ, siehe unten) können auch nach Projektende über die OA-Plattform (mySNF) beantragt werden. Gesuche können jederzeit erfolgen, spätestens bis sechs Monate nach der Publikation des Artikels.
Directory of Open Access Journal (DOAJ)
b) Welche Kosten übernimmt der SNF im Rahmen seiner OA-Politik für Buchpublikationen?
Der SNF finanziert die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Büchern (Monographien und Sammelbänden), die über die "Gold Road" erscheinen. Es können sowohl für Bücher, die aus einem SNF-finanzierten Projekt hervorgegangen sind, wie auch für Bücher, die in keinem Bezug zu einem SNF-Projekt stehen, Publikationsgebühren in Form von Book Processing Charges (BPC) beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über die OA-Plattform (mySNF).
Für Monographien und Sammelbände vergütet der SNF Verlagsleistungen zur Qualitätssicherung, Buchherstellung und Verbreitung in Form einer BPC. Die Höhe der verschiedenen Module einer BPC sind in Art. 11 des Reglements über die Open-Access-Publikationsförderung festgehalten.
Open-Access-Buchpublikationen
c) Welche Kosten übernimmt der SNF im Rahmen seiner OA-Politik für die Publikation von Buchkapiteln?
Der SNF übernimmt Publikationsgebühren für die Veröffentlichung einzeln verantworteter Kapitel eines Sammelbandes in OA als sogenannte "Book Chapter Processing Charges" (BCPC). Die Beiträge müssen peer-reviewed sein und in Sammelbänden erscheinen, die von einer Herausgeberin oder einem Herausgeber oder einem Herausgeberteam verantwortet werden. Der SNF bezahlt BCPC nur für Buchkapitel, die in einem vollständig in Gold OA verfügbaren Sammelband erscheinen. In einer Übergangszeit vom 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2019 können BCPC auch dann beantragt werden, wenn das Buchkapitel in einem nicht unmittelbar uneingeschränkt und entgeltfrei OA gestellten Sammelband erscheint. Die Beantragung erfolgt über die OA-Plattform (mySNF).
d) Welche Kosten übernimmt der SNF im Rahmen seiner OA-Politik nicht?
Folgende Kosten übernimmt der SNF nicht:
- allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Selbstarchivierung ("Green Road") von Publikationen auf einem institutionellen oder fachspezifischen Archiv-Server (Repositorium).
- Publikationsgebühren (APC) für die OA-Publizierung eines zunächst in einer kostenpflichtigen Zeitschrift veröffentlichten Artikels (Hybrid-Modell).
- Publikationskosten für Artikel oder Buchkapitel, die nicht das Ergebnis eines vom SNF geförderten Beitrags sind.
- Kosten für die Publikation von Lehrbüchern, Spezialausgaben von Zeitschriften, Tagungsbänden, Neuauflagen und Übersetzungen.
- Publikationskosten, die nicht in einem Zusammenhang mit OA stehen, z.B. Einreichegebühren ("Page Charges"), Gebühren für Farbabbildungen, etc.
e) Was sind "Processing Charges" (APC, BPC, BCPC)?
"Processing Charges" sind Gebühren, die von den Autorinnen und Autoren für die Open-Access-Publikation ihrer Arbeit entrichtet werden. Sie entlohnen u.a. die Leistung der Qualitätssicherung, Aufbereitung, Veröffentlichung und digitalen Bereitstellung der Publikation. Processing Charges werden bei der Publikation von Artikeln ("Article Processing Charges"), Büchern ("Book Processing Charges") oder Buchkapiteln ("Book Chapter Processing Charges") erhoben. Der SNF finanziert nur Processing Charges für Gold OA, d.h. die Publikation muss sofort und vollständig OA verfügbar sein. Die in Hybrid-OA-Modellen erhobenen APC finanziert der SNF nicht, da eine doppelte Abgeltung der gleichen Leistung durch Subskription und zusätzliche Processing Charges erfolgen würde. Processing Charges können von den Autorinnen und Autoren, ihrer Institution oder einem anderen Geldgeber gezahlt werden. Die Zahlung einer Processing Charge bedeutet jedoch nicht, dass die Autorinnen und Autoren die Verwertungsrechte für ihre Texte behalten oder dass diese unter einer Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt werden.
f) Was versteht man unter einem Hybrid-OA-Modell?
Beim sogenannten Hybrid-Modell veröffentlichen die Forschenden ihre Ergebnisse in einer kostenpflichtigen Zeitschrift und zahlen für die freie Zugänglichkeit ihrer Werke eine zusätzliche Publikationsgebühr. Der SNF übernimmt solche Gebühren nicht, da der Zugang zu den Forschungsergebnissen doppelt bezahlt wird ("double dipping"). Die OA-Verpflichtung des SNF wird durch die Wahl dieses Modells allerdings erfüllt.
g) Akzeptieren alle Verlage, dass von ihnen veröffentlichte Texte auf einem institutionellen oder disziplinenspezifischen Repositorium publiziert werden?
Die meisten Verlage (rund 90 %) akzeptieren die Selbstarchivierung von Publikationen. Je nach Verlag sind jedoch unterschiedliche Sperrfristen zu beachten. Diese können (in seltenen Fällen) bis zu fünf Jahre betragen, werden in manchen Fällen aber auch gar nicht verlangt. Die OA-Verpflichtung des SNF wird durch die Selbstarchivierung von Artikeln nach maximal sechs Monaten und von Büchern und Buchkapiteln nach maximal 12 Monaten erfüllt (Green OA). Eine Übersicht über die Praxis der Verlage findet sich auf der Sherpa/RoMEO-Website.
Sherpa/RoMEO
h) Welches Vorgehen empfiehlt sich, wenn ein Verlag eine längere Sperrfrist als die vom SNF erlaubte wünscht?
Der SNF betrachtet den freien Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen als obligatorisch. Daher hat er eine Verpflichtung zur Publikation der aus seiner Förderung hervorgehenden Arbeiten in OA vorgesehen. Verlage, die Autorinnen und Autoren eine Publikation im Rahmen der flexiblen OA-Reglemente des SNF nicht ermöglichen, können für die Publikation der durch den SNF geförderten Forschungsresultate nicht gewählt werden.
Der SNF akzeptiert eine maximale Embargofrist von sechs Monaten für die OA-Veröffentlichung von Artikeln bzw. von 12 Monaten für Bücher und Buchkapitel. Wir raten den Forschenden, sich an die Verlage zu wenden und sich die Einhaltung dieser Fristen zur Publikation in Green OA vorzubehalten. Der SNF wird die Forschenden im Rahmen seiner OA 2020 Policy darüber aufklären, welche Möglichkeiten sie hierbei haben.
Sherpa/RoMEO
i) Wird durch die OA-Verpflichtung des SNF die Publikationsfreiheit der Forschenden eingeschränkt?
Die Forschenden sind bei der Publizierung ihrer wissenschaftlichen Werke frei. Die OA-Verpflichtung des SNF sieht Rahmenbedingungen zur Publikation der aus seiner Förderung resultierenden Forschungsergebnisse vor. Die Auswahl des geeigneten Formats und Verlags bleibt auch weiterhin den Forschenden überlassen. Die positiven internationalen Entwicklungen im Publikationswesen hin zu Open Access haben dazu geführt, dass vielfältige Möglichkeiten zur Publikation im Einklang mit der OA-Verpflichtung bestehen. Der SNF setzt sich aktiv und in Zusammenarbeit mit Partnern in der Schweiz und international dafür ein, dass sich diese Entwicklung fortsetzt und beschleunigt.
Um dem öffentlichen Interesse an der freien Verfügbarkeit der durch den Einsatz öffentlicher Mittel erzielten Ergebnisse zu genügen, kann der SNF bei Artikeln keine Ausnahmen von dieser Verpflichtung mehr akzeptieren. Fallen bei Büchern oder Buchkapiteln unverhältnismässig hohe Kosten für Bildrechte an, kann die Verpflichtung auf Gesuch hin aufgehoben werden.
j) In welcher Version hat die Selbstarchivierung zu erfolgen, damit die OA-Verpflichtung des SNF ("Green Road") erfüllt ist?
Für die Selbst-Archivierung soll die Verlagsversion (publiziertes PDF) oder das akzeptierte Manuskript nach dem Peer-Reviewing (Post-Print) auf dem Repositorium hinterlegt werden. Die hinterlegte Version muss inhaltlich der Verlagsversion entsprechen, darf jedoch z.B. ein anderes Layout verwenden.
k) Mein Artikel wurde nicht in einer OA-Zeitschrift veröffentlicht bzw. mein Buch oder mein Buchbeitrag ist nicht digital verfügbar. Was sind die Konsequenzen?
Die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger des SNF sind angehalten, vor der Zusammenarbeit mit einem Verlag zu prüfen, ob dieser ihnen die Publikation im Rahmen der OA-Verpflichtung des SNF ermöglicht. Der SNF führt ein Monitoring der Einhaltung seiner OA-Reglemente durch und veröffentlicht den OA-Status der aus seiner Förderung resultierenden Publikationen auf Projektebene in der P3-Datenbank des SNF. Der SNF behält sich vor, ab 2020 bei Nichteinhaltung der OA-Verpflichtung weitere Massnahmen zu ergreifen.
Falls mit einem Verlag eine Vereinbarung über die Urheberrechte getroffen wurde, müssen die jeweiligen Vertragskonditionen eingehalten werden. Der SNF erwartet jedoch die Selbstarchivierung dieser Publikationen auf einem institutionellen oder disziplinenspezifischen Repositorium, nach Ablauf einer Sperrfrist von maximal sechs Monaten bei Artikeln und maximal 12 Monaten bei Büchern und Buchkapiteln. Längere Sperrfristen sind nicht im Einklang mit der OA-Verpflichtung. Auch wird bei Artikeln keine Ausnahme von der OA-Verpflichtung gemacht, bei Büchern nur im Fall unverhältnismässig hoher Kosten für Bildrechte. Liegt keine Vereinbarung über die Verwertungsrechte vor, können wissenschaftliche Werke drei Monate nach ihrer Publikation auf einem Repositorium archiviert werden. (Art. 382, Abs. 3 Obligationenrecht). Eine Übersicht über die Praxis der Herausgeber findet sich auf der Sherpa/RoMEO-Website.
Sherpa/RoMEO
SNF Datenbank P3
l) Welche Möglichkeiten bestehen für das Publizieren in einer OA-Zeitschrift (über die "Gold Road")? Gibt es dazu eine Liste?
Die Forschenden können sich auf der Website "Directory of Open Access Journals", DOAJ, informieren, einem Online-Verzeichnis von qualitätsgeprüften und "peer-reviewed" OA-Zeitschriften.
Directory of Open Access Journal (DOAJ)
m) Welche Repositorien gibt es für die Selbstarchivierung von Artikeln oder Büchern (über die "Green Road")?
Die Forschenden können im "Directory of Open Access Repositories", OpenDOAR, nachschlagen, dem Verzeichnis der universitären OA-Repositorien. Die dort gespeicherten Informationen werden manuell überprüft. Das Ergebnis dieser Analyse ist eine Liste mit qualitätsgeprüften Repositorien.
Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR)
n) Erfüllt die Veröffentlichung auf ResearchGate, Academia oder auf der eigenen Website die OA-Verpflichtung des SNF ("Green Road")?
Das Publizieren auf Plattformen wie ResearchGate oder Academia erfüllt die Open Access-Kriterien des SNF nicht, da die Benutzer sich dort registrieren müssen, was dem freien Zugang widerspricht. Die Plattformen verfolgen zudem ökonomische Ziele, indem sie die Benutzerdaten kommerziell nutzen, was der SNF nicht unterstützt. Auch die Veröffentlichung von Werken auf der eigenen Website erfüllt die OA-Kriterien des SNF nicht, da die langfristige Zugänglichkeit der Texte nicht gesichert ist.
o) Ist die Selbstarchivierung ("Green Road") von Publikationen auf einem institutionellen oder fachspezifischen Repositorium kostenpflichtig?
Die Selbstarchivierung ist in der Regel kostenlos. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Selbstarchivierung ("Green Road") von Publikationen auf einem institutionellen oder disziplinenspezifischen Archiv-Server (Repositorium) werden jedoch nicht vom SNF übernommen.
p) Wie überprüft der SNF, ob seine OA-Grundsätze eingehalten werden?
Die Forschenden sind zur Angabe der aus SNF-Förderung resultierenden Output-Daten verpflichtet. Der SNF erwartet, dass entstandene Publikationen in OA veröffentlicht werden und fragt die entsprechenden Links ab. Auf dieser Datenbasis wird ein regelmässiges Monitoring des OA-Status auf Projektebene durchgeführt. Bevor diese Informationen in der P3-Datenbank des SNF veröffentlicht werden, erhalten die Forschenden Gelegenheit, die Angaben auf den aktuellen Stand zu bringen.
SNF Datenbank P3
q) Wann und für wen gilt die OA-Verpflichtung des SNF?
Die angepassten Bestimmungen zur OA-Verpflichtung im Allgemeinen Ausführungsreglement zum Beitragsreglement, die seit 1.4.2018 in Kraft sind, gelten für alle wissenschaftlichen Veröffentlichungen (Artikel in Zeitschriften, Bücher, d.h. Monographien, Sammelbände, Buchkapitel), die ganz oder teilweise durch Beiträge des SNF finanziert wurden. Die vollständige oder teilweise Finanzierung durch den SNF bezieht sich dabei auf die Finanzierung der Forschung, deren Resultate publiziert werden oder die direkte Finanzierung der Publikation. Die OA-Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der SNF Beiträge an die OA-Publikation leistet oder nicht. In Fällen von Ko-Finanzierung der Forschung gilt die OA-Verpflichtung, sofern der Beitrag des SNF mindestens 50% beträgt.
Für Beiträge des SNF, die vor dem Inkrafttreten der angepassten OA-Verpflichtung im Allgemeinen Ausführungsreglement zum Beitragsreglement bewilligt wurden, gilt die Regel, dass Publikationen aus der geförderten Forschung mindestens über die "Green Road" Open Access gestellt werden müssen, selbst wenn die Ergebnisse schon Closed Access publiziert wurden. Für die letztgenannten Publikationen kann keine Finanzierung von Gold-OA beantragt werden. Für Beiträge an Buchpublikationen gelten Übergangsbestimmungen: Seit dem 1.1.2016 mussten diese Publikationsbeiträge in die Beiträge des SNF eingeschlossen werden (integrierte Publikationsbeiträge). Dank den Übergangsbestimmungen können integrierte Publikationsbeiträge weiterhin beansprucht werden, es besteht aber auch die attraktive Möglichkeit, sofort von den höheren Ansätzen für Buchpublikationen über die "Gold Road" zu profitieren.
Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement (PDF)
r) Wie ist die Gesetzeslage mit Blick auf die Verwertungsrechte?
Im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung gilt grundsätzlich die Publikationsfreiheit. Autorinnen und Autoren entscheiden selber, wo sie ihre Forschungsresultate veröffentlichen wollen. Wenn Forschung mit öffentlichen Mitteln betrieben wird, ist jedoch auch dem öffentlichen Interesse an Transparenz und entgeltfreier Zugänglichkeit der Publikationen Rechnung zu tragen. Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger werden vom SNF deshalb verpflichtet, ihre Publikationen öffentlich und entgeltfrei in elektronischer Form zugänglich zu machen (Open Access Verpflichtung). Diese Erfordernis ist erfüllt, wenn die Publikation über die "Gold Road" erfolgt. Die Veröffentlichung über die "Green Road" wird als Variante vom SNF ebenfalls akzeptiert.
Das Urheberrecht an wissenschaftlichen Werken ist im Urheberrechtsgesetz (URG, wird derzeit revidiert) geregelt. Dieses sowie das im Obligationenrecht (OR) verankerte Verlagsvertragsrecht regelt die Übertragung von Rechten der Autorinnen und Autoren an Verlage, die ihre wissenschaftlichen Werke publizieren. Wie viele Rechte im Einzelfall effektiv an den Verlag übertragen werden und unter welchen Bedingungen und Verwendungsregeln dies geschieht, ergibt sich aus den Vertragsbestimmungen und allgemeinen Bedingungen, welche die Vertragsparteien im konkreten Fall vereinbaren. Es geht hier um Lizenzen und Copyrights, die übertragen werden. Leider stehen Open Access oftmals Verlagspraktiken entgegen. Der SNF empfiehlt seinen Beitragsempfängerinnen und -empfängern, sich gegenüber Verlagen das Recht zur OA-Stellung auszubedingen. Der SNF setzt sich überdies dafür ein, dass Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Werke ein gesetzliches Zweitveröffentlichungsrecht zuerkannt wird, welches ihnen in jedem Fall erlaubt, ihre mit öffentlichen Mitteln unterstützte Forschung Open Access zu stellen.
Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement (PDF)
s) Welche Kosten übernimmt der SNF im Rahmen seiner OA -Politik für Proceedings bzw. Konferenzbeiträge?
Konferenzbeiträge, die ein Peer Review durchlaufen haben, werden als Buchkapitel betrachtet. Für sie können Beiträge in Form von Book Chapter Processing Charges (BCPC) beantragt werden. Ist ein ganzer Konferenzband peer-reviewed, steht die Förderung durch Book Processing Charges (BPC) zur Verfügung.
Für Spezialausgaben von Zeitschriften oder Tagungsbände ohne Peer Review können keine Beiträge im Rahmen der OA-Politik des SNF beantragt werden.
Open-Access-Buchpublikationen
t) Welche Position vertritt der SNF im Bezug auf missbräuchliche Zeitschriften ("Predatory Journals")?
Missbräuchliche Zeitschriften sind vermeintliche Fachzeitschriften, die die Publikation wissenschaftlicher Artikel gegen eine Gebühr anbieten, dafür aber keine wissenschaftliche und redaktionelle Qualitätssicherung leisten, wie man sie von seriösen Fachzeitschriften erwarten würde. Diese Art von Journal wird häufig auch als "Predatory Journal" bezeichnet und verfolgt eine Reihe unethischer Geschäftspraktiken, beispielsweise:
- Nutzung gefälschter Impact-Faktoren
- Imitation von Namen und Design renommierter Fachzeitschriften
- Generelle Intransparenz bezüglich Qualitätskontrolle, Gebühren, Urheberrecht, Rücknahme und digitaler Archivierung
- Mitglieder des Editorial Boards existieren nicht, oder die Namen bekannter Forschender werden ohne deren Wissen verwendet
- Versenden von Spam-Emails, in denen eine unplausibel schnelle Publikation versprochen wird, obwohl ein aufwendiges Peer-Review durchgeführt werden soll
Das Publizieren in missbräuchlichen Journals ist wegen einer Reihe von Gründen hoch problematisch. Zunächst können Publikation in einem missbräuchlichen Journal der eigenen Reputation oder jener der Institution schaden.
Daneben liefern Artikel in missbräuchlichen Journals Forschenden und der Wissenschaft als solches keinen Mehrwert. Sie sind nur eingeschränkt sicht- und auffindbar, mitunter, weil diese Zeitschriften nicht von bekannten Zitations- und Literaturdatenbanken wie Scopus oder Web of Science indiziert werden und weil missbräuchliche Journals keinen langfristigen Zugriff auf ihre Artikel gewährleisten. Folglich werden dort publizierte Artikel kaum bis gar nicht zitiert, finden in der Praxis nur wenig Anwendung und können letztlich verloren gehen. Für diese Arbeiten aufgewendete Ressourcen, werden so verschwendet.
Andererseits sind Artikel in missbräuchlichen Journals dennoch in der Öffentlichkeit wahrgenommene Forschungsarbeiten, deren wissenschaftliche Qualität unter Umständen nicht gesichert ist. Jede weitere Publikation in diesen Journals gefährdet dadurch die Glaubwürdigkeit aller veröffentlichter Forschungsarbeiten und kultiviert ein generelles Misstrauen in wissenschaftliche Publikationen.
Der SNF rät Forschenden deshalb, genau abzuwägen, wo sie ihre Arbeit veröffentlichen. Bei Zweifeln an der Seriosität einer Fachzeitschrift verweist der SNF Forschende an Informationsquellen wie das Directory of Open Access Journals oder an Checklisten wie etwa die Kampagne Think Check Submit.
Think.Check.Submit.