Die Schweizer Bevölkerung stimmt voraussichtlich am 7. März 2010 über einen neuen Verfassungsartikel ab. Dieser überträgt dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung im Bereich der Forschung am Menschen und enthält Grundsätze zum Schutz der Würde und der Persönlichkeit der beteiligten Personen. Auch wenn die Umsetzung in konkrete rechtliche Bestimmungen weitgehend erst auf Gesetzesebene erfolgen wird, sieht der SNF gute Gründe für die Forschenden, um hinter dem Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen zu stehen.
Erstens schafft er Einheitlichkeit: Die bis anhin lückenhaften und kantonal unterschiedlichen Vorschriften werden durch gesamtschweizerisch gültige Bestimmungen zur Forschung am Menschen ersetzt. Diese schaffen die Grundlage für einheitliche Rahmenbedingungen und Transparenz hinsichtlich der Bewilligungsverfahren. Einheitliche Bestimmungen ermöglichen überdies eine für die Bevölkerung sichtbare und nachvollziehbare Diskussion ethischer Grundsatzfragen in der Forschung. Die Forschenden in der Schweiz waren und sind bereit, sich einer solchen gesellschaftlichen Auseinandersetzung zu stellen.
Der neue Verfassungsartikel achtet zweitens die Forschungsfreiheit und anerkennt die wichtige Rolle, die der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft zukommt. Gleichzeitig stellt er jedoch klar, dass diese Freiheit dort ihre Schranken findet, wo die Würde und die Persönlichkeit des Menschen tangiert werden. Weil sich der SNF zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Forschungsfreiheit bekennt und ihm die Wahrung der Würde des Menschen bei den vom ihm finanzierten Forschungsarbeiten ein Anliegen ist, begrüsst er den neuen Verfassungsartikel.
Dieter Imboden, Präsident des Nationalen Forschungsrats des SNF
(Aus: SNFinfo print Nr. 8 / Oktober 2009)