Marie Heim-Vögtlin-Programm - Frauenförderung 

Zur Förderung der Frauen in der Forschung schreibt der Schweizerische Nationalfonds (SNF) jährlich eine beschränkte Anzahl Marie Heim-Vögtlin*(MHV)-Beiträge aus. 

Die MHV-Beiträge richten sich an sehr gut qualifizierte Doktorandinnen und Postdoktorandinnen aller Disziplinen, die vom SNF gefördert werden, und erlauben die Durchführung eines Forschungsprojekts. Die MHV-Beiträge fördern damit auch die Integration der Beitragsempfängerin an einem Schweizer Hochschulinstitut. Das MHV-Programm unterstützt vorzugsweise dort, wo keine anderen Mittel eine solche Reintegration erlauben.

Um eine nachhaltige Reintegration zu erreichen, wird vom Gastinstitut neben einer schriftlichen Akzeptanz und Arbeitsplatzzusicherung ein weiterführendes finanzielles Engagement nach Ablauf des MHV-Beitrags verlangt (siehe MHV-Reglement Artikel 4/2).

Teilnahmebedingungen 

  • Wissenschaftlerinnen, die aufgrund familiärer Betreuungspflichten (Kinder) oder Wohnortswechsel, die durch die berufliche Veränderung ihrer Lebenspartner/in bedingt sind, eine Unterbrechung oder Reduktion ihrer Forschungsaktivität hinnehmen mussten oder müssen
  • Lizentiat, Diplom/Master oder Doktorat
  • Fortsetzung der Forschungstätigkeit an einer Hochschule in der Schweiz. Für Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen: Eine Anbindung der Gesuchstellerin an eine Schweizerische Universität muss gegeben sein
  • Beschäftigungsgrad: mindestens 50%
  • Dauer: maximal zwei Jahre (in begründeten Fällen: maximal ein Jahr Verlängerung)
  • Keine Alterslimite

Auswahlverfahren

Das Selektionsverfahren erfolgt in zwei Phasen:
Der Nationale Forschungsrat des SNF und seine Evaluationskommissionen begutachten alle Gesuche, die die formalen Kriterien erfüllen (Phase 1) und wählen diejenigen Kandidatinnen aus, die zu einem Interview mit Powerpoint-Präsentation (Phase 2) eingeladen werden sollen (ca. 50%).

E
s werden jährlich ca. 35-40 neue MHV-Beiträge vergeben, die Erfolgsquote liegt bei ca. 38%.

Ausschreibung und Gesuchseingabe

Eine Gesuchseingabe für diese Förderungsart ist nur auf eine Ausschreibung hin möglich. Ausserhalb der Ausschreibungsfrist eingereichte Gesuche können erst in der nächstfolgenden Ausschreibung behandelt werden. 

Die Gesuchseingabe erfolgt nur elektronisch via mySNF. Das Gesuch muss einen Forschungs- und Karriereplan, einen detaillierten Lebenslauf, eine Publikationsliste, das oben erwähnte Schreiben des Gastinstituts sowie ein Empfehlungsschreiben enthalten. Weitere Informationen sind zu finden unter: mySNF > MHV-Programm

Nächste Ausschreibung: Mai 2010
Nächster Eingabetermin: 2. August 2010
Beitragsbeginn: Frühestens 1. Februar 2011

mySNF: Für eine termingerechte elektronische Gesuchseingabe muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Eingabetermin ein Benutzerkonto auf mySNF beantragt werden.

Verlängerungs- und Fortsetzungsgesuche

Diese Gesuche müssen fünf Monate vor dem Ende des laufenden MHV-Beitrags und mit dem Formular für Forschungsplan/Verlängerungsgesuche eingereicht werden und direkt an den Hauptbeitrag anschliessen. Weitere Informationen sind zu finden unter: mySNF > MHV-Programm

*) In Erinnerung an die erste Schweizer Ärztin Marie Heim-Vögtlin (1845-1916)

Zu diesem Thema

Kontakt

Abteilung Personenförderung
MHV-Programm
E-Mail: mhv@snf.ch

Weitere Informationen 

© SNF 2009 | Wildhainweg 3, Postfach 8232, 3001 Bern | Tel. +41 31 308 22 22 | Impressum | Seite drucken | Seite weiterempfehlen Link zur Website der Stiftung "Zugang für alle" SNFWEB08