Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) nimmt jeweils auf den 1. April und den 1. Oktober Gesuche zur Förderung von Forschungsprojekten entgegen. Die Gesuche werden von den Forschenden selbst eingereicht.
Teilnahmeberechtigt sind in der Schweiz tätige Forschende. Die Wahl des Forschungsthemas ist frei; Grundlagenforschung mit oder ohne Anwendungsorientierung ist möglich. Die Entscheide über Zusprache oder Ablehnung werden den Gesuchstellenden spätestens sechs Monate nach Ablauf der Eingabefrist mitgeteilt.
Die Beiträge des SNF zur Projektförderung decken direkte Forschungskosten (Saläre der Mitarbeitenden, Sachmittel, Reisekosten, usw.).
Die Gesuche werden vom Forschungsrat des SNF, unter Einbezug externer, meist nicht in der Schweiz tätiger Experten, beurteilt. Zentrale Elemente der Beurteilung sind die wissenschaftliche Qualität, die Originalität und die Methodik des Projekts sowie die Qualifikationen der Gesuchstellenden. Die Zusprache der Beiträge erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip.
Je nach Disziplin und Forschungsgegenstand werden die Gesuche von einer der drei Abteilungen oder einem Fachausschuss des Nationalen Forschungsrats des SNF evaluiert:
- Abteilung I: Geistes- und Sozialwissenschaften
- Abteilung II: Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften
- Abteilung III: Biologie und Medizin
- Fachausschuss Internationale Zusammenarbeit
- Fachausschuss Interdisziplinäre Forschung
Spezifische Informationen zu Forschungsprojekten, welche im Rahmen eines Doktorandenprogramms ProDoc bearbeitet werden, sind in der entsprechenden Rubrik zu finden.