Gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag bewilligen Tierversuchskommissionen Forschungsprojekte nur dann, wenn die 3R-Prinzipien («replace, reduce, refine») eingehalten werden. Wenn die Forschungsfrage mit alternativen Ansätzen («replace») beantwortet werden kann, wird das Projekt nicht bewilligt. Können die Versuche nicht oder nur teilweise ersetzt werden, muss die Zahl der Tiere möglichst klein gehalten («reduce») und ihre Belastung minimiert werden («refine»).
Der SNF unterstützt die 3R-Prinzipien durch seine hohen Ansprüche an die wissenschaftliche Qualität der Forschungsprojekte. Die meisten bewilligten Projekte mit Tierversuchen beinhalten heute gleichzeitig auch Alternativmethoden wie Zellkulturen oder mathematische Simulationen – die bisher häufigsten Alternativen zu Tierversuchen. Viele vom SNF geförderte Projekte in Biologie und Medizin kommen ganz ohne Tierversuche aus.
Eine Förderung der reinen Entwicklung von Methoden steht beim SNF nicht im Vordergrund. Dieser fokussiert überwiegend auf die Erforschung von Fragen, die durch Hypothesen geleitet sind. Neue Alternativen zu Tierversuchen können zwar im Verlauf einer solchen Forschung entstehen, um aber gezielt die 3R-Methoden voranzubringen, finanzieren der Bund, die Schweizerischen Hochschulen und die Privatwirtschaft das Schweizerische 3R-Kompetenzzentrum (3RCC). Vormals war die Stiftung Forschung 3R dafür zuständig.
Obwohl die grosse Mehrheit der Forschenden in der Biomedizin auch andere Methoden anwenden, sind Tierversuche unerlässlich, um die gesunden und krankhaften Lebensprozesse zu verstehen. Das komplexe Zusammenspiel verschiedener Gewebe, Zelltypen und Signalwege kann meistens erst am ganzen Organismus verstanden werden. Dieses Forschen für ein grundlegendes Verständnis des Lebens legt so in einem Zeitraum von vielen Jahren die Wissensbasis für die Entwicklung von Medikamenten und Therapien. Erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung in Tierversuchen dürfen diese im Menschen getestet werden.
Neben dem primären Nutzen für den Menschen verbessern die Tierversuche auch das Wissen in Artenschutz und Verhaltensbiologie, erlauben eine Optimierung der Haltungs- und Zuchtbedingungen von Nutztieren sowie der Behandlungsmöglichkeiten von Haustieren.
Die ethische Güterabwägung zwischen dem voraussichtlichen Leiden der Versuchstiere und dem erwarteten Nutzen für den Menschen wird durch die kantonalen Tierversuchskommissionen beurteilt. Sie setzen sich aus von den Gesuchstellern unabhängigen Mitgliedern zusammen: Fachpersonen für die Tierhaltung, Vertreterinnen und Vertreter des Tierschutzes, Forschende sowie Laiinnen und Laien. Hingegen setzt sich der Forschungsrat des SNF ausschliesslich aus aktiven Forschenden zusammen, die die wissenschaftliche Qualität von Forschungsgesuchen beurteilen. Dadurch widerspiegelt die Zusammensetzung der Tierversuchskommissionen die Wertehaltung der Gesellschaft besser.
Der SNF verzichtet bewusst auf eine eigene, zusätzliche ethische Beurteilung der Tierversuche. Diese zweifache und voneinander unabhängige Beurteilung aller Tierversuche garantiert sowohl die wissenschaftliche Qualität als auch die Einhaltung der vorgeschriebenen Kriterien für das Tierwohl und entspricht dem gesetzlichen Auftrag beider Institutionen.
Im weltweiten Vergleich sind in der Schweiz die Tierversuche streng geregelt. Die Forschenden müssen bei der kantonalen Tierversuchskommission aufzeigen, dass der erwartete Erkenntnisgewinn das verursachte Leiden rechtfertigt. Forschende sowie Tierpflegerinnen und -pfleger müssen entsprechende Aus- und jährliche Weiterbildungen besuchen und jedes Jahr bei den kantonalen Veterinärämtern einen Bericht über die Verwendung aller Versuchstiere einreichen. Zusätzlich müssen die Forschenden die ethischen Richtlinien der Kommission für Tierversuchsethik der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) befolgen.
Sämtliche in der Schweiz durchgeführte Tierversuche mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen sind bewilligungspflichtig und werden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in jährlichen Statistiken erfasst. Alle Tierversuche werden einem von insgesamt vier Schweregraden zugeordnet: von 0, wie zum Beispiel Beobachtungsstudien, bis 3 für schwere Belastungen, wie beispielsweise das Einpflanzen von aggressiven Tumoren. Die meisten Tiere werden in der Grundlagenforschung eingesetzt (über 60 Prozent) und werden durch die Versuche nicht oder nur leicht belastend (Schweregrade 0 und 1 zusammen über 70 Prozent).
Tierversuchsstatistik vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
(«JA zum Tier- und Menschenversuchsverbot – JA zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»)
Eine Annahme der Tierversuchsverbotsinitiative würde die biomedizinische Forschung in der Schweiz massiv einschränken. Um neue medizinische Therapien zu entwickeln, sind Tierversuche immer noch nötig und können nur teilweise durch alternative Methoden ersetzt werden. Durch ein totales Verbot von Tierversuchen und klinischen Studien würde die Schweiz den Anschluss an die internationale Forschung verlieren. Der SNF schliesst sich deshalb der Position von swissuniversities an und lehnt die Initiative ab.
Im weltweiten Vergleich sind in der Schweiz Tierversuche streng geregelt. Die Forschenden müssen bei der kantonalen Tierversuchskommission aufzeigen, dass der erwartete Erkenntnisgewinn die verursachte Belastung rechtfertigt. Forschende sowie Tierpflegerinnen und -pfleger müssen entsprechende Aus- und jährliche Weiterbildungen besuchen und jedes Jahr bei den kantonalen Veterinärämtern einen Bericht über den Einsatz aller Versuchstiere einreichen. Wenn die Versuche Schmerzen verursachen, müssen diese gelindert werden.
Der SNF wählt mit Hilfe von internationalen Experten die besten Forschungsprojekte aus. Durch diese hohen Qualitätsansprüche werden auch die 3R-Prinzipien («replace, reduce, refine») unterstützt. Der SNF fördert Tierversuche nur, wenn sie für die Beantwortung der Forschungsfragen unerlässlich sind. Um gezielt die 3R-Methoden voranzubringen, finanzieren der Bund, die Schweizerischen Hochschulen und die Privatwirtschaft das Schweizerische 3R-Kompetenzzentrum (3RCC).