Seit dem 2. Oktober 2019 gelten neue Bestimmungen für die Beschäftigung von Mitarbeitenden in Forschungsprojekten, die der SNF finanziert. Die Änderungen betreffen Kapitel 7 und Anhang 12 des Ausführungsreglements.
Die Bestimmungen sind nun einfacher und klarer, Forschende und Institutionen erhalten mehr Flexibilität. Ausserdem nennt das Ausführungsreglement explizit die Pflichten der Beitragsempfängerinnen und -empfänger sowie der Institutionen gegenüber den Mitarbeitenden.
- Beschäftigung von Mitarbeitenden – was ändert? (PDF)
- Kapitel 7 des Ausführungsreglements (PDF)
- Anhang 12 des Ausführungsreglements (PDF)
- Ausführungsreglement (PDF)
News
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17.10.2019
Flexiblere Regeln erleichtern es den Forschungsinstitutionen und Projektleitenden, Mitarbeitende in Projekten anzustellen, die der SNF finanziert. Die Regeln gelten ab Oktober 2019.
Beschäftigung vereinfacht: Details
FAQ
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Er hat Änderungen im Kapitel 7 «Beschäftigung von Mitarbeitenden» und im Anhang 12 «Lohnbandbreiten, Richtlinien für Mitarbeitende in vom SNF unterstützten Projekten und Pauschalen Sozialabgaben» vorgenommen. Die Bestimmungen sind nun einfacher und klarer, Forschende und Institutionen erhalten mehr Flexibilität. Ausserdem nennt das Ausführungsreglement explizit die Pflichten der Beitragsempfängerinnen und -empfänger sowie der Institutionen gegenüber den Mitarbeitenden.
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Ja, die neuen Bestimmungen gelten auch für laufende Projekte, die der SNF vor dem 2. Oktober 2019 bewilligt hat. Das bewilligte Budget müssen Sie aber einhalten.
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Nein, der SNF verzichtet auf diese Vorgabe. Er erwartet aber, dass Doktorierende 80 bis 100% einer Vollzeitstelle dem Doktorat widmen und ihre Dissertation möglichst innert vier Jahren fertigstellen.
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Nein, der SNF hat diese Regel gestrichen, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Selbstverständlich müssen Postdoktorierende vorwiegend für ihre wissenschaftliche Qualifikation tätig sein. Sie sollen während des Postdoktorats die Karriere vorantreiben und möglichst rasch eigenständig werden. Der SNF finanziert ihre Arbeit während maximal fünf Jahren.
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Neu gibt es für weitere Mitarbeitende keine maximale Finanzierungsdauer mehr. Unverändert bleibt hingegen die maximale Anstellungsdauer von vier Jahren für Doktorierende und von fünf Jahren für Postdoktorierende.
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Nein, das Lohnmaximum für weitere Mitarbeitende hat der SNF aufgehoben. Neu können Sie ihnen Löhne gemäss dem Lohnsystem Ihrer Institution bezahlen. Unangemessene Löhne darf der SNF kürzen.
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Für Doktorierende und Postdoktorierende können Sie Karrierebeiträge beantragen. Für die weiteren Mitarbeitenden ist dies nicht möglich.