Karrieren - ein Gesuch einreichen

Wie und wann kann ich beim SNF ein Gesuch für ein Instrument der Karriereförderung einreichen? Welche Voraussetzungen und Anforderungen muss ich dafür erfüllen? Damit Gesuchstellende ihre Gesuche effizient erstellen und termingerecht beim SNF eingeben können, wird im Folgenden detailliert auf diese und weitere für die Eingabe relevante Fragen eingegangen.

​Die Erläuterungen zur Einreichung von Gesuchen beim SNF stützen sich u.a. auf das Beitragsreglement sowie die spezifischen Reglemente der Instrumente zur Karriereförderung. Sie sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen in keinem Fall das erwähnte Reglement.

  • Ein Gesuch einreichen: Das Wichtigste auf einen Blick

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    Benutzerkonto auf mySNF

    ​Die Gesuche werden online über die Plattform mySNF eingereicht, daher muss beim SNF rechtzeitig ein Benutzerkonto beantragt werden.

    Teilnahmeberechtigung

    Die Instrumente der Karriereförderung sind für alle Disziplinen und Themen offen (Ausnahme: Doc.CH). Sie sind personenbezogen und bieten einen Beitrag an den Lebensunterhalt (mit Ausnahme von Ambizione-Projektbeiträgen) sowie in unterschiedlichem Umfang auch Projektmittel an. Teilnahmeberechtigt sind junge, in der Schweiz tätige Forschende oder solche, die einen mehrjährigen Bezug zu einer Schweizer Forschungs- oder Ausbildungsinstitution nachweisen können. Die Ausnahme bilden Ambizione und PRIMA für die sich auch ausländische Forschende ohne Bezug zur Schweiz bewerben können, falls ihnen eine schweizerische Forschungsinstitution Gastrecht anbietet.

    Vor der Gesucherstellung

    Die Gesuchstellenden müssen sicherstellen, dass die persönlichen und formellen Voraussetzungen sowie die weiteren Anforderungen für die Gesucheingabe beim SNF gemäss Beitragsreglement und instrumentenspezifischen Reglementen erfüllt sind.

    Gesuchvorbereitung

    Teile des Gesuchs können im Voraus vorbereitet und nach Freischaltung des Kontos im PDF-Format hochgeladen werden. Das gilt insbesondere für den Forschungsplan oder die Forschungsskizze, den Lebenslauf und die Publikationsliste (für Ambizione gilt bereits das neue CV-Format). Die meisten weiteren Ein-träge, insbesondere administrative und finanzielle Angaben, sind online auf mySNF zu machen.

    Für Doc.CH, Ambizione, PRIMA und Eccellenza-Beiträge muss das Gesuch einen Data Management Plan (DMP) beinhalten. Der DMP wird direkt in mySNF erfasst. Es ist nicht möglich, den DMP als separates PDF-Dokument einzureichen. Die Gesuchstellen-den geben einen DMP ein, der den Bedürfnissen ihres Projektes sowie den Anforderungen ihrer Forschungsgemeinschaft entspricht und nachvollziehbar ist. Bitte beachten Sie bei der Einreichung Ihres Gesuches, dass die Erstellung eines DMP gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nimmt.

    Zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung gilt der DMP als Entwurf und wird bei der Evaluation des Gesuches nicht miteinbezogen. Ein definitiver DMP muss spätestens beim Abschluss des unterstützten Projektes vorliegen.

    Gesucheinreichung

    Gesuche müssen bis spätestens zum jeweiligen Stichtag um 17.00h Schweizer Lokalzeit via mySNF eingereicht werden. Die Eingabetermine sind je nach Instrument unterschiedlich. Auf mySNF sind Hilfestellungen zur Online-Eingabe zu finden. Die Geschäftsstelle prüft, ob die persönlichen und formellen Voraussetzungen erfüllt sind, fragt bei Bedarf bei den Gesuchstellenden nach und leitet das Gesuch gegebenenfalls zur wissenschaftlichen Begutachtung weiter.

    Auswahlverfahren und Entscheid

    Das Auswahlverfahren wird unter "Auswahl-verfahren: Karrieren" (allgemein gültige Aspekte) sowie bei den jeweiligen Förderungsinstrumenten erläutert. Die abschliessenden Entscheide zu den Gesuchen werden den Gesuchstellenden in Form einer Verfügung zwei bis zehn Monate nach dem jeweiligen Stichtag mitgeteilt (je nach ein- oder zweistufigem Verfahren).

  • Benutzerkonto für mySNF einrichten

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    ​Gesuche müssen beim SNF online über die Plattform mySNF eingereicht werden. Dort kann man sich für ein Benutzerkonto registrieren, und die Login-Informationen werden anschliessend per Post zugestellt. Neue Benutzerkonten müssen spätestens fünf Arbeitstage vor dem jeweiligen Eingabetermin beantragt werden, damit der SNF den rechtzeitigen Zugang garantieren kann. Der Zugang zu mySNF steht auch für spätere Gesuchseingaben bzw. für das Lifetime-Management von bewilligten Projekten zur Verfügung.

    Auf mySNF sind Hilfestellungen zur Online-Eingabe und zum Ausfüllen der einzelnen Datencontainer zu finden.

  • Abklärungen vor der Gesucherstellung I

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    Die Gesuchstellenden sollten bereits während der Gesuchvorbereitung sicherstellen, dass sie die persönlichen und formellen Voraussetzungen für die Gesuchstellung gemäss Reglement des gewählten Förderungsinstruments (siehe Förderung: Karrieren) und Beitragsreglement erfüllen sowie die Frage bezüglich Gastinstitution klären:

    • Persönliche Voraussetzungen: Berechtigt zur Gesuchstellung sind grundsätzlich natürliche Personen, die in der Schweiz wissenschaftliche Forschung im Rahmen eines Doktorates oder Postdoktorates betreiben, oder Schweizer Forschende, die nach einem Auslandsaufenthalt wieder in die Schweiz zurückkehren möchten. Forschende ausländischer Nationalität müssen in der Regel einen Bezug zur Schweiz von mehreren Jahren nachweisen können. Ausnahmen bilden Ambizione und PRIMA: sie richten sich auch an ausländische Nachwuchsforschende, die noch keinen Bezug zur Schweiz haben, ihre Karriere aber in der Schweiz fortsetzen möchten.
    • Wissenschaftlicher Leistungsausweis: Die erforderliche wissenschaftliche Erfahrung ist im Reglement des gewählten Förderungsinstruments festgehalten. Bei einigen Instrumenten werden besondere Anforderungen an die bisherige Mobilität gestellt (Auslanderfahrung).
    • Gastinstitution: Mit dem Gastinstitut sollten die Modalitäten der Projektdurchführung abgeklärt sein. Das Gastinstitut muss grundsätzlich ein Unterstützungsschreiben verfassen und sich bereit erklären, den Gesuchstellenden für die vorgesehene Zeit aufzunehmen und zu integrieren.
  • Abklärungen vor der Gesucherstellung II

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    Die Gesuchstellenden sollten bereits vor der Gesucherstellung die folgenden Punkte abklären bzw. gemäss Reglement des gewählten Förderungsinstruments (siehe Karrieren) und Beitragsreglement berücksichtigen:

    • Formelle Voraussetzungen für Gesuche: Mit Ausnahme der meisten Disziplinen in den Geistes- und Sozialwissenschaften müssen die Gesuche in der Karriereförderung in englischer Sprache verfasst sein. Des Weiteren müssen bei Forschungsplan, Karriereplan, Lebenslauf inkl. bedeutendste wissenschaftliche Leistungen und Liste des Forschungsoutputs die jeweiligen Vorgaben eingehalten werden; die Gesuche müssen vollständig sein und termingerecht eingereicht werden.
    • Mehrfachgesuche: Grundsätzlich dürfen nicht gleichzeitig Gesuche bei verschiedenen Förderungsinstrumenten des SNF eingereicht werden. Möchte man sich dennoch bei mehreren Instrumenten bewerben, sollte dem SNF vorgängig die persönliche Situation dargelegt werden. Bei Paralleleingaben ist dies in allen Gesuchen offenzulegen. Bei einzelnen Instrumenten ist die parallele Gesuchseingabe jedoch grundsätzlich untersagt. Falls identische oder sich thematisch überschneidende Gesuche beim SNF sowie bei einer anderen Förderungsorganisation innerhalb des gleichen Zeitraums eingereicht werden, besteht die Verpflichtung, den SNF über den Fortgang des Auswahlverfahrens in der anderen Organisation zu informieren. Der SNF unterstützt keine Forschung, die bereits finanziert wird.
    • Kosten: In der Karriereförderung können in allen Instrumenten grundsätzlich die Lebenshaltungskosten (Salär oder Stipendium) beantragt werden (ausser bei Ambizione-Projektbeiträgen). Bei gewissen Instrumenten können auch Forschungskosten und andere Kosten (Publikationskosten, Reisen, etc.) übernommen werden. Bei Ambizione, PRIMA und den SNF-Eccellenza-Beiträgen Förderungsprofessuren besteht darüber hinaus die Möglichkeit, neben den Kosten für den eigenen Lebensunterhalt auch Mittel für ein substanzielles Forschungsprojekt zu beantragen. Die instrumentenspezifischen Ansätze und Regelungen bezüglich Salär-, Forschungs- und Projektkosten sind in den Weisungen der jeweiligen Förderungsinstrumente zu finden. Kosten für die Zugänglichmachung von Forschungsdaten (Open Research Data) sind anrechenbare Kosten.
  • Gesuchvorbereitung: Erstellen der Upload-Dokumente

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    Je nach Förderungsinstrument sind für ein Gesuch unterschiedliche Dokumente auf mySNF hochzuladen.

    Forschungsplan

    Der Forschungsplan ist die Grundlage der wissenschaftlichen Begutachtung, insbesondere der Beurteilung der wissenschaftlichen Qualität des beantragten Forschungsvorhabens, d.h. dessen wissenschaftliche Bedeutsamkeit, Aktualität, Originalität, Machbarkeit und der Eignung der Methoden. Zusammen mit dem CV und dem wissenschaftlichen Leistungsausweis der Gesuchstellenden dient der Forschungsplan auch der Beurteilung der wissenschaftlichen Qualifikation der Forschenden, insbesondere deren Fachkompetenz in Bezug auf das Forschungsvorhaben.

    Durch formelle und inhaltliche Vorgaben für den Forschungsplan stellt der SNF einen standardisierten Informationsgehalt der Gesuche sicher. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine vergleichende Evaluation im kompetitiven Auswahlverfahren und die Gleichbehandlung aller Gesuchstellenden.

    Der Forschungsplan muss aus Originaltext bestehen, der von den Gesuchstellenden selbst verfasst worden ist. Einzig in den Kapiteln zum Stand der Forschung im Fachgebiet (2.1) und zum Stand der eigenen Forschung (2.2) sowie bei der Beschreibung von Standardmethoden sind in geringem Masse Texte (oder andere Materialien, Grafiken usw.) Dritter bzw. eigene veröffentlichte Texte zugelassen. Die zitierten Texte müssen eindeutig als Zitate gekennzeichnet sein (Anführungs- und Schlusszeichen oder entsprechende Formulierung), und eine verifizierbare Quelle muss in der Nähe der übernommenen Stellen sowie im Literaturverzeichnis angegeben sein. Der SNF verwendet eine textvergleichende Software für die Analyse von Verdachtsfällen. Mehrere Universitäten stellen solche Programme ihren Studierenden und Mitarbeitenden zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Institution. Weitere Einzelheiten über die wissenschaftliche Integrität finden Sie im SNF Dossier zur wissenschaftlichen Integrität.

    In den Fachgebieten Mathematik, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Biologie, Medizin, Psychologie, Wirtschaftswissenschaften und Politikwissenschaften ist das Gesuch in englischer Sprache abzufassen. In den übrigen Fachgebieten ist die Gesuchstellung in einer Schweizer Amtssprache möglich. Für die Politikwissenschaften gelten spezielle Bestimmungen.

    Der Forschungsplan muss gemäss den Weisungen des entsprechenden Förderungsinstruments strukturiert sein und ist als PDF (ohne Schreibschutz) auf mySNF hochzuladen.

    Vorgaben Lebenslauf und bedeutendste Leistungen

    Der SNF hat die San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA) unterschrieben, welche Förderorganisationen empfiehlt, die Kriterien, die zur Beurteilung der wissenschaftlichen Produktivität der Gesuchstellenden angewendet werden, ausdrücklich zu nennen.

    Dabei soll die wissenschaftliche Qualität, der Wert und der Einfluss/die Wirkung der gesamten Forschungarbeiten (inkl. Datensets, Software, Prototypen) zusätzlich zu den Publikationen berücksichtigt werden. Der wissenschaftliche Inhalt einer Arbeit ist dabei bedeutend wichtiger als die bibliometrischen Indikatoren oder das Renommee der Zeitschrift, in der sie abgedruckt wurde. Im Rahmen dieser Beurteilung werden die wissenschaftliche Disziplin, das akademische Alter und die persönliche Situation (z.B. Karriereunterbrüche, Betreuungspflichten) der Gesuchstellenden berücksichtigt. Um dem Anspruch von DORA zu genügen, verlangt der SNF von allen Gesuchstellenden ein standardisiertes Set von Informationen. Die Dokumente sind als PDF (ohne Schreibschutz) auf mySNF hochzuladen.

    Vorgaben Ambizione (und Instrumente mit Einreichetermin ab 2023)

    Der SNF hat eine neue Struktur für den CV definiert und verlangt von allen Gesuchstellenden ein standardisiertes Set von Informationen. Konkret müssen Gesuchstellende den CV anhand einer neuen Vorlage auf dem SNF Portal erstellen und anschliessend ein PDF in mySNF im Datencontainer «CV und bedeutendste Leistungen» hochladen.

    Das Portal befindet sich unter portal.snf.chExternal Link Icon.

    Vorgaben Förderinstrumente mit Einreichetermin vor dem 30.9.2022 (Postdoc.Mobility und Doc.CH)

    Lebenslauf und Liste der bedeutendsten wissenschaftlichen Leistungen

    Diese Dokumente müssen gemäss den Vorgaben in den Weisungen der jeweiligen Förderungsinstrumente und in derselben Sprache wie der Forschungsplan verfasst sein. Aus dem Lebenslauf soll die bisherige berufliche Mobilität klar hervorgehen. Der Lebenslauf soll auch jene Ereignisse dokumentieren, die allenfalls die Forschungs- und Publikationsaktivitäten beeinflusst bzw. verzögert haben (lange krankheitsbedingte Absenzen, familiäre Verpflichtungen usw.). Alle Daten sollen im Format Monat/Jahr angegeben werden.

    Liste des Forschungsoutputs

    Die Liste der Forschungsergebnisse wird im Auswahlverfahren verwendet, um die wissenschaftliche Produktivität und Qualifikation einer/eines Gesuchstellenden in Bezug auf das vorgeschlagene Projekt zu beurteilen sowie ihre/seine Fähigkeit, ein Forschungsprojekt erfolgreich durchzuführen und zu dokumentieren. Beide Aspekte werden auch bei der Beurteilung der Machbarkeit des vorgeschlagenen Forschungsprojektes berücksichtigt.

    Abhängig vom Forschungsgebiet, kann aus der Position der/des Gesuchstellenden in der Autorenliste auf ihren/seinen Beitrag zu einer wissenschaftlichen Arbeit geschlossen werden (siehe auch: Akademien der Wissenschaften Schweiz – Wissenschaftliche Integrität – Grundsätze und Verfahrensregeln). Die Anzahl von Publikationen einer/eines Gesuchstellenden als verantwortliche Autorin oder Autor ohne Beitrag ihres/seines PhD oder Postdoc Betreuers wird, neben anderen Aspekten, als Indikator für ihre/seine wissenschaftliche Unabhängigkeit beigezogen. Für alle aus der Postdoc-Zeit aufgeführten Publikationen ist der Beitrag der Gesuchstellerin bzw. des Gesuchstellers zu kommentieren; insbesondere für solche mit mehreren Autoren, in welchen die/der Gesuchstellende nicht als erster oder letzter Autor aufgeführt ist oder für Disziplinen, in welchen die Autoren in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind.

    Die Liste der Forschungsergebnisse umfasst neben den Publikationen auch andere Forschungsergebnisse wie z. B. Patente, Beiträge an Konferenzen, Öffentlichkeitsarbeit.

    Karriereplan

    Dieser soll über die weiteren geplanten wissenschaftlichen und akademischen Etappen Auskunft geben und klarstellen, welches Karriereziel angestrebt wird. Je nach Instrument können weitere Upload-Dokumente mit zusätzlichen Informationen verlangt werden. Weitere instrumentenspezifische Vorgaben zur Erstellung der Upload-Dokumente sind in den Weisungen der jeweiligen Förderungsinstrumente zu finden.

    Karrieren

    Data Management Plan

    Doc.CH, Ambizione-, PRIMA- und Eccellenza-Gesuche müssen einen Data Management Plan (DMP) gemäss den Vorgaben des SNF beinhalten. Der DMP wird direkt in mySNF erfasst. Es ist nicht möglich, den DMP als separates PDF-Dokument einzureichen.

    Der DMP ist ein integraler Teil des Forschungsgesuchs. Das Gesuch kann erst dann eingereicht werden, wenn auch der DMP ausgefüllt wurde. Die Gesuchstellenden geben einen DMP ein, der den Bedürfnissen ihres Projektes sowie den Anforderungen ihrer Forschungsgemeinschaft entspricht und nachvollziehbar ist. Bitte beachten Sie bei der Einreichung Ihres Gesuches, dass die Erstellung eines DMP gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nimmt.

    Zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung gilt der DMP als Entwurf und wird bei der Evaluation des Gesuches nicht miteinbezogen. Ein definitiver DMP muss spätestens beim Abschluss des unterstützten Projektes vorliegen.

  • Erstellen des Gesuchs in mySNF

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    ​In der Eingabemaske von mySNF ist die Option "neues Gesuch erstellen" zu wählen. Dazu navigiert man unter "Karrieren" zum passenden Instrument (z.B. Ambizione). Nachdem sich die bzw. der Gesuchstellende entschieden hat, ob ein Gesuch völlig neu eingegeben oder als Vorlage ein bereits von ihr bzw. ihm erstelltes Gesuch verwendet werden soll, erscheinen alle auszufüllenden Datencontainer in der Menuleiste.

    In der Eingabemaske werden die erforderlichen Daten zur gesuchstellenden Person und zum Gesuch abgefragt. Die Angaben zum jeweiligen Gesuch beziehen sich vor allem auf Titel, Disziplin(en), Schlagworte, den Bezug zu anderen Projekten und Gesuchen, die wissenschaftliche Zusammenarbeit sowie auf beantragte und vorhandene finanzielle Mittel.

    Auf mySNF sind Hilfestellungen zur Online-Eingabe und zum Ausfüllen der einzelnen Datencontainer zu finden.

  • Einreichung beim SNF und Kommunikation des Entscheids

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    ​Die Eingabetermine für Gesuche im Bereich "Karrieren" sind je nach Förderungsinstrument unterschiedlich. Die Gesuchstellenden müssen ihre Gesuche bis spätestens zum jeweiligen Stichtag via mySNF online beim SNF einreichen. Die Geschäftsstelle prüft bei allen eingehenden Gesuchen, ob sämtliche Anforderungen und Voraussetzung für eine Eingabe gemäss Beitragsreglement erfüllt sind und ob es die Regeln der wissenschaftlichen Integrität einhält. Ist dies der Fall, tritt der SNF auf das Gesuch ein, und es wird zur Begutachtung an den Forschungsrat weitergegeben; andernfalls tritt der SNF nicht auf das Gesuch ein.

    Die Geschäftsstelle des SNF prüft, ob Gesuche die Regeln der wissenschaftlichen Integrität einhalten. Insbesondere verwendet er eine textvergleichende Software, um Verdachtsfälle zu analysieren. Mehrere Universitäten stellen solche Programme ihren Studierenden und Mitarbeitenden zur Verfügung. Besteht Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten, so sistiert der SNF die Gesuchbehandlung, bis der Verdacht durch eine Untersuchung geklärt ist. Bestätigt sich dieser, so kann der SNF Sanktionen aussprechen (Reglement des Forschungsrats über den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten von Gesuchstellenden sowie Beitragsempfängerinnen und -empfängern).

    Vor und während der Gesucheinreichung steht die Geschäftsstelle des SNF für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Nach dem Gesucheingang bzw. während der Prüfung der Gesuche kann die Geschäftsstelle Kontakt mit den Gesuchstellenden aufnehmen, um Fragen betreffend der Gesuchunterlagen zu klären. Die Gesuchstellenden sind vor, während und nach der Begutachtung zu Folgendem verpflichtet:

    • vom SNF verlangte Auskünfte zu erteilen,
    • an Tatsachenabklärungen mitzuwirken,
    • neue, für die Gesuchentscheidung relevante Tatsachen mitzuteilen.

    Ansonsten erteilt der SNF während der Begutachtung der Gesuche bis zur schriftlichen Kommunikation der Entscheide keine Auskünfte zu den Gesuchen.

    Der abschliessende Entscheid bezüglich des Gesuchs wird je nach Instrument bzw. je nach ein- oder zweistufigem Auswahlverfahren zwei bis zehn Monate nach dem jeweiligen Stichtag in Form einer Verfügung mitgeteilt. Der allfällige frühestmögliche Projektbeginn wird jeweils mit der Ausschreibung bekanntgegeben.

    Das Auswahlverfahren wird unter "Auswahlverfahren: Karrieren“ (allgemein gültige Aspekte) sowie bei den jeweiligen Förderungsinstrumenten erläutert. Einen Kurzüberblick über Eingabetermine und Auswahlverfahren bietet zudem das Dokument "Die Instrumente der Karriereförderung – ein Überblick".

  • Eine Beschwerde einreichen

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    ​Gegen Verfügungen des SNF kann gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift hat

    • die Begehren (Anträge),
    • deren Begründung mit Angabe der Beweismittel
    • und die Unterschrift der Beschwerdeführerin bzw. des Beschwerdeführers oder der Vertreterin bzw. des Vertreters

    zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführerin bzw. der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Das Gericht verlangt einen Kostenvorschuss für die Verfahrenskosten.

    Der SNF empfiehlt den Gesuchstellenden, sich vorab mit der Geschäftsstelle des SNF in Verbindung zu setzen und sich über den Ablauf eines Rekursverfahrens zu informieren. Die 30-tägige Rekursfrist bleibt davon jedoch unberührt.