Die wichtigsten Teilnahmebedingungen sind nachfolgend aufgeführt. Bitte konsultieren Sie das Doc.CH Reglement um zu überprüfen, ob Sie formell antragsberechtigt sind.
- Kandidierende müssen zum Zeitpunkt des Eingabetermins einen Masterabschluss mit 90 bis 120 ECTS-Punkten mit sehr guten Qualifikationen vorweisen können. Falls der Abschluss nicht von einer Schweizer Hochschule stammt, müssen die Kandidierenden ausserdem entweder Schweizer Staatsbürger/Staatsbürgerin sein oder zum Zeitpunkt des Eingabetermins an der vorgesehenen Hochschule in der Schweiz immatrikuliert sein.
- Einreichung bis 3 Jahre nach dem Diplom (zum Zeitpunkt des Eingabetermins).
- Zwei Personen, welche die Dissertation betreuen: Die erste Person ist an der Hochschule in der Schweiz tätig, an welcher die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller angestellt sein wird (Betreuerin bzw. Betreuer); Die zweite Person ist entweder an einer anderen schweizerischen Hochschule tätig oder im Ausland.
Gesuchseingabe
Die Gesuche müssen über die Plattform mySNF eingereicht werden. Die Plattform mySNF wird drei Monate vor dem jeweiligen Stichtag der Gesuchseinreichung für die Eingabe geöffnet.
Auswahlverfahren
Der Beitrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der erste dauert 2 Jahre und der zweite 1 bis 2 Jahre. Für den ersten Teil des Beitrags gilt ein zweistufiges Auswahlverfahren:
- Erste Phase: Die Evaluationskommissionen Doc.CH treffen aufgrund der eingereichten Dossiers eine Auswahl der besten Gesuche für die zweite Phase.
- Zweite Phase: Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden eingeladen, ihr Projekt und ihren Karriereplan der zuständigen Evaluationskommission Doc.CH in Bern persönlich vorzustellen. Falls das Gesuch am 15. März eingereicht wird, finden die Interviews in den Wochen 23 bis 25 statt. Bei einer Gesuchseinreichung am 15. September sind die Interviews für die Wochen 49 bis 51 vorgesehen.
Die negativen Entscheide der Phase 1 sowie die Entscheide der Phase 2 werden den Gesuchstellenden alle im selben Zeitraum in Form einer Verfügung eröffnet. Die Entscheidungsbriefe werden in der ersten Hälfte von Juli für per 15. März eingereichte Gesuche und in der ersten Hälfte von Februar für per 15. September eingereichte Gesuche versandt.
Nach den ersten 18 Monaten Förderung reichen die Beitragsempfangenden einen Antrag für den zweiten Beitragsteil ein. Der Antrag enthält einen Bericht über den durchgeführten ersten Teil, eine Begründung der verlangten Beitragsdauer für den zweiten Teil sowie eine Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers der Dissertation.
Auswahlverfahren Karrieren
Die Liste umfasst die Mitglieder des Evaluationsgremiums von Doc.CH Evaluationskommission Geisteswissenschaften und Doc.CH Evaluationskommission Sozialwissenschaften . Der SNF versteht es als Teil der guten wissenschaftlichen Praxis, dass Gesuchstellende und Mitglieder von Evaluationsgremien nicht wegen eines beim SNF eingereichten Gesuchs miteinander in Verbindung treten.