Das Programm ist für zwei bis vier Forschungsgruppen konzipiert, wovon eine gesuchstellende Person in der Schweiz und eine im Ausland forschen muss. Weitere Gesuchstellende in Partnerstaaten oder in der Schweiz können hinzugefügt werden. Die Gesamtzahl der Gesuchstellenden darf jedoch vier Personen nicht überschreiten. Die Gesuchstellenden aus der Schweiz müssen dieselben Zulassungsbedingungen erfüllen wie in der Projektförderung, während diese Voraussetzungen für die ausländischen Gesuchstellenden sinngemäss gelten.
Reglement über die Projektförderung
Teilnahmeberechtigt sind die Partnerstaaten, die der SNF auf der Grundlage der Liste der offiziellen Entwicklungshilfeempfänger des Ausschusses für Entwicklungshilfe der OECD bestimmt. Nicht als Partnerstaaten zugelassen sind EU-Mitgliedsstaaten, Länder, die dem 8. EU-Rahmenprogramm assoziiert sind, und jene Länder, mit denen der SNF separate bilaterale Programme durchführt.
SPIRIT fördert originelle, relevante und Team-orientierte Forschung, die für alle Beteiligten vorteilhaft sein soll. Dabei gilt es unter anderem, die Ausbildung von jungen Forschenden zu unterstützen. Bei gleichwertigen Gesuchen haben Gesuche von Frauen oder Gesuche, in denen dem Genderaspekt besser Rechnung getragen wird, Vorrang. Pro Jahr werden zwölf Projekte gefördert. Das Auswahlverfahren ist kompetitiv.
Die Projektdauer ist auf zwei bis vier Jahre beschränkt. Die Forschungsgruppen können zwischen 50'000 und 500'000 Franken beantragen, wobei mindestens je 30% des gesprochenen Betrags in die Schweiz und die Partnerländer vergeben werden muss. Im Sinne des Bottom-up-Prinzips gibt es keine thematischen Einschränkungen. Forschende aus allen Disziplinen können ihre Gesuche einreichen.
SPIRIT-Beiträge
- Laufzeit: 2-4 Jahre
- Höchstbeitrag: CHF 500‘000; Mindestbeitrag: CHF 50‘000
- Mindestens 30% des bewilligten Betrags müssen auf die Schweiz und mindestens 30% auf den Partnerstaat oder die Partnerstaaten entfallen.
- Saläre von Gesuchstellenden in der Schweiz und im Ausland können nicht angerechnet werden.
Gesuchstellende
- Es können mindestens zwei und maximal vier Gesuchstellende gemeinsam eine SPIRIT-Projektskizze oder ein SPIRIT-Forschungsgesuch einreichen. Dabei muss mindestens je eine gesuchstellende Person in der Schweiz beziehungsweise in einem zugelassenen Partnerland forschen.
- Das wissenschaftliche Forschungsteam wird von einer gesuchstellenden Person in der Schweiz vertreten (verantwortliche Gesuchstellerin oder verantwortlicher Gesuchsteller).
- SPIRIT-Beiträge dürfen sich zeitlich nicht mit weiteren SPIRIT-Beiträgen, mit Ambizione-Beiträgen oder mit PRIMA-Beiträgen überschneiden.
- Eccellenza-Beitragsempfängerinnen und -Beitragsempfänger und SNF-Förderprofessorinnen und -professoren können frühestens zwei Jahre nach Beginn ihres Eccellenza-Beitrags oder ihrer SNF-Förderprofessur ein SPIRIT-Gesuch einreichen.
- Für die Schweizer Gesuchstellenden gelten die gleichen Teilnahmebedingungen wie bei der Projektförderung. Für die ausländischen Gesuchstellenden aus Partnerstaaten gelten die Voraussetzungen sinngemäss.
Reglement über die Projektförderung
Partnerstaaten
Der SNF bestimmt die zugelassenen Partnerstaaten auf der Grundlage der Liste der Entwicklungshilfeempfänger des Ausschusses für Entwicklungshilfe der OECD.
Die folgenden Staaten erfüllen die Voraussetzungen für Partnerstaaten nicht:
- Mitglieder der Europäischen Union;
- an das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation (2014-2020) Horizon 2020 oder seine Nachfolgeprogramme assoziierte Staaten;
- Staaten, die an einer bilateralen Ausschreibung mit dem SNF beteiligt sind.
Liste der antragsberechtigen Partnerländer
Einschränkungen
- Falls die Projektskizze abgelehnt wird, sind alle beteiligten Gesuchstellenden für 6 Monaten ab Verfügungsdatum von der Einreichung weiterer Projektskizzen ausgeschlossen.
- Falls die Projektskizze mit einer der drei tiefsten von sechs Kategorien der Bewertungsskala bewertet wird, sind alle beteiligten Gesuchstellenden für 18 Monate ab Verfügungsdatum von der Einreichung weiterer Projektskizzen ausgeschlossen.
- Es ist nur ein SPIRIT-Beitrag pro Person möglich.
- SPIRIT-Beitragsempfangende sind von der Gesuchstellung bei SPIRIT ausgeschlossen, ausser das geplante Enddatum des laufenden Beitrags geht dem geplanten Startdatum des geplanten Forschungsvorhabens voraus.
Neues Evaluationsverfahren bei SPIRIT. Interessierte Forschende beachten hierzu bitte die News.
News
Die Gesuche müssen über die Plattform mySNF eingereicht werden.
mySNF
Es wird empfohlen, ausreichend Zeit für die Eingabe der Informationen zur Projektskizze bzw. zum Forschungsgesuch in mySNF einzuplanen. Das Einrichten eines neuen mySNF-Benutzerkontos kann bis zu einer Woche dauern. Auf mySNF sind detaillierte Anleitungen zum Verfassen und Einreichen eines Gesuchs zu finden.
Projektskizzen und Forschungsgesuche müssen in Englisch verfasst sein.
Sowohl Lebensläufe und wissenschaftliche Leistungsnachweise aller Gesuchstellenden als auch der Forschungsplan müssen als PDF-Dokumente über mySNF eingereicht werden. Beachten Sie dazu die Vorgaben im Leitfaden:
Leitfaden zur Einreichung eines SPIRIT Gesuchs
Forschungsgesuche müssen einen Data Management Plan (DMP) gemäss den Vorgaben des SNF beinhalten. Der DMP wird direkt in mySNF erfasst. Es ist nicht möglich, den DMP als separates PDF-Dokument einzureichen.
Bitte beachten Sie für die Einreichung Ihres Forschungsgesuches, dass die Erstellung eines DMP etwas Zeit beansprucht.
Für die Projektskizze wird kein DMP verlangt.
Beurteilungskriterien
Die Beurteilung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- wissenschaftliche Bedeutsamkeit des Forschungsvorhabens;
- Originalität der Forschungsziele;
- Eignung der Methoden und Machbarkeit;
- wissenschaftlicher Erfolgsausweis und Fachkompetenz der Gesuchstellenden;
- Komplementarität der beteiligten Gesuchstellenden;
- Beitrag zur Förderung der wissenschaftlichen Kompetenzen der beteiligten Forschenden und
- Beitrag zur Förderung des Genderbewusstseins und der Chancengleichheit.
Bei gleichwertigen Gesuchen haben Gesuche von Frauen oder Gesuche, in denen dem Genderaspekt besser Rechnung getragen wird, Vorrang.
Zweistufiges Verfahren
Neues Evaluationsverfahren bei SPIRIT. Interessierte Forschende beachten hierzu bitte die News.
News
Für die Auswahl der Gesuche wird ein zweistufiges Evaluationsprinzip angewendet: Zuerst reichen die Gesuchstellenden eine Projektskizze ein. Falls diese erfolgreich ist, werden die Gesuchstellenden eingeladen, ein Forschungsgesuch einzureichen.
Falls die Projektskizze abgelehnt wird, sind alle beteiligten Gesuchstellenden für 6 Monate ab Verfügungsdatum von der Einreichung weiterer Projektskizzen ausgeschlossen. Falls die Projektskizze mit einer der drei tiefsten von sechs Kategorien der Bewertungsskala bewertet wird, sind alle beteiligten Gesuchstellenden für 18 Monate ab Verfügungsdatum von der Einreichung weiterer Projektskizzen ausgeschlossen.
Evaluation und Begutachtung
Nach der Eingabe werden Projektskizzen und Forschungsgesuche geprüft. Die Geschäftsstelle des SNF prüft, ob die formalen und persönlichen Voraussetzungen zur Gesuchstellung erfüllt sind. Sie kann ausserdem prüfen, ob das Forschungsgesuch den Regeln der wissenschaftlichen Integrität entspricht:
Reglement über wissenschaftliches Fehlverhalten
Projektskizzen und Forschungsgesuche werden durch die SPIRIT-Evaluationskommission (SEK) evaluiert.
Projektskizzen werden in der Regel von drei Mitgliedern der SEK evaluiert und gemäss den SPIRIT-Beurteilungskriterien eingestuft. Der Entscheid wird vom Fachausschuss Internationale Zusammenarbeit geprüft und genehmigt.
Die auf Einladung hin eingereichten Forschungsgesuche werden einem internationalen Peer-Review-Verfahren unterzogen. Das Gesuch wird in der Regel an mindestens zwei externe Gutachtende verschickt und mithilfe eines Fragebogens bezüglich der SPIRIT-Beurteilungskriterien evaluiert.
Das Gesuch wird, gestützt auf die eingeholten externen Gutachten, durch zwei Mitglieder der SEK geprüft und gemäss den SPIRIT-Beurteilungskriterien eingestuft. Anschliessend berät die SEK vergleichend über alle Gesuche und fällt zu jedem Gesuch einen vorläufigen Entscheid. In einem nächsten Schritt wird dieser Entscheid vom Fachausschuss Internationale Zusammenarbeit geprüft und genehmigt. Zuletzt genehmigt das Präsidium des Forschungsrats den Entscheid der SEK. Am Ende des Evaluationsverfahrens stehen die anonymisierten Gutachten den Gesuchstellenden via mySNF zur Einsicht bereit.
Kommunikation des Entscheides
Projektskizzen: Der definitive Entscheid wird in der Regel vier Monate nach Eingabe der Projektskizze gefällt und mittels Verfügung (gemäss Bundesgesetz über Verwaltungsverfahren) an die verantwortlichen Gesuchstellenden kommuniziert.
Forschungsgesuche: Der abschliessende Entscheid wird in der Regel 10 Monate nach Eingabe des Forschungsgesuchs gefällt und mittels Verfügung (gemäss Bundesgesetz über Verwaltungsverfahren) an die verantwortlichen Gesuchstellenden kommuniziert.
In der Regel dauert der gesamte Prozess von der Eingabe der Projektskizze bis zur Kommunikation des definitiven Entscheids über das Forschungsgesuch mittels Verfügung an die Gesuchstellenden 14 Monate.
Der Fachausschuss Internationale Zusammenarbeit wählt die SPIRIT-Evaluationskommission (SEK), welche aus einem Pool von ständigen internationalen Mitgliedern aus den Geistes- und Sozialwissenschaften, der Mathematik, den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Medizin und der Biologie besteht. Es wird grossen Wert auf eine ausgeglichene Vertretung von weiblichen und männlichen Forschenden in der SEK gelegt: Frauen und Männer müssen je mindestens zu 40% vertreten sein. Als ergänzende Massnahme zur Berücksichtigung der Gender-Balance bestimmt der Fachausschuss Internationale Zusammenarbeit zudem eine Gleichstellungsexpertin oder einen Gleichstellungsexperten als Mitglied in der SEK.
Mitglieder der Evaluationsgremien