Deutschland

Die Projektdauer ist in beiden Ländern gleich lang beträgt maximal 36 Monate. Das Projekt sollte in beiden Ländern zum gleichen Zeitpunkt beginnen.
Weave-Gesuche sind beim SNF Teil des Instruments Projektförderung. In der Projektförderung können Gesuchstellende maximal zwei gleichzeitig laufende Beiträge haben. Einer davon muss für ein Projekt im Rahmen von Weave/Lead Agency/International Co-Investigator Scheme sein. Kollaborative Projekte, die vor April 2026 bewilligt wurden, zählen bis zum Ende ihrer regulären Laufzeit wie Lead-Agency/Weave/ICIS- Projekte.
Ausserdem müssen sich die beiden Projekte thematisch klar voneinander unterscheiden.
Wird das Gesuch bei der DFG eingereicht, ist innerhalb von sieben Tagen beim SNF eine Kopie via mySNF einzureichen.
Auch wenn der SNF die Evaluation durchführt, erfolgt eine getrennte Bewertung durch die Gremien des SNF und der DFG. Die Evaluation wird in den meisten Fällen mehr als 6 Monate dauern.
Zusätzlich zur Einzelförderung sind bei der DFG die folgenden Förderinstrumente mit mehrstufigem Evaluationsverfahren für eine Schweizer Beteiligung geöffnet. Die Evaluation erfolgt in beiden Fällen durch die DFG.
- Schwerpunktprogramme: Teilnahme auf Projektebene möglich, Forschende in der Schweiz können unter deutscher Projektleitung Gesuche einreichen (maximale Projektdauer in beiden Ländern: 36 Monate)
- Forschungsgruppen: Bis zu zwei schweizerische Teilprojekte bzw. Beteiligungen an deutschen Teilprojekten (maximale Projektdauer in beiden Ländern: 48 Monate)
Die Einreichung des Konzeptes von Schwerpunktprogrammen und Forschungsgruppen beim SNF ist nicht notwendig. Erst der Vollantrag ist über mySNF einzureichen.
Möchten Gesuchstellende ein Gesuch mit einem deutschen Gesuchstellenden beim SNF ausserhalb des Weave Programms (z.B. als kollaboratives Gesuch in der klinischen Forschung) einreichen, so müssen die Gesuchstellenden zum Zeitpunkt der Einreichung einen schriftlichen Nachweis der DFG erbringen, dass dieses Gesuch bei der DFG nicht im Weave Programm eingereicht werden kann bzw. förderfähig ist. Nur bei Erbringung eines solchen Nachweises wird ein Gesuch zur Begutachtung ausserhalb des Weave Verfahrens berücksichtig.
Bei der DFG gibt es keine fixen Termine.
Die Gesuche können nur auf Englisch eingereicht werden.
Dokumente und Links