Aktuell (Stand Mai 2016) sind folgende Neuerungen noch nicht implementiert und finden daher im Moment noch keine Anwendung:
- Beiträge für die Projektbeendigung (Ziff. 4.2, bisherige Regeln für die Zusatzbeiträge gemäss Texten in mySNF)
- Neue Vereinbarung mit beitragsverwaltenden Stellen sowie schriftliche Vereinbarung bei Projekten ohne offizielle beitragsverwaltende Stelle (Ziff. 5.1)
- Änderungen bei der Beantragung von Personalmehrkosten (Ziff. 6.4)
- Anpassung der Mitarbeiterkategorien (Ziff. 7.2)
Änderungen bei den Voraussetzungen für die Gesuchstellenden (Kap. 1) kommen bis Ende September 2016 erst zur Anwendung, wenn im Rahmen der Ausschreibung und in den Hilfetexten auf mySNF explizit auf die neuen Weisungen verwiesen wurde/wird.
Für die Anrechenbarkeit von Kosten gilt, dass sie in den Gesuchen erst geltend gemacht werden können, wenn in den Formularen von mySNF die Anrechenbarkeit gültig vorgesehen ist. Anrechenbare Kosten, die in den Zusprachen nicht berücksichtigt sind, weil sie in den zugrundeliegenden Gesuchen noch nicht in den Formularen geltend gemacht werden konnten, können den Beiträgen ab dem 1.1.2016 dennoch belastet werden, sofern damit der Beitrag insgesamt nicht überschritten wird. Der SNF vergütet solche Kosten jedoch nicht als Mehr- oder Zusatzkosten.