r) Falls neben der digitalen auch eine gedruckte Publikation geplant ist, muss dem SNF und der Schweizerischen Nationalbibliothek ein Belegexemplar der gedruckten Publikation zugeschickt werden?
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Nein. Der SNF stellt sicher, dass die mitfinanzierte Publikation veröffentlicht wird, indem er bei der Gesuchseinreichung einen unterschriebenen, rechtsgültigen Verlagsvertrag verlangt.
Die digitale Buchpublikation muss bei der Schweizerischen Nationalbibliothek hinterlegt werden.