Lead Agency-Gesuche mit Frankreich: Vorregistrierung notwendig

Logo der Agence Nationale de la Recherche. © ANR

Für grenzüberschreitende Projektgesuche mit französischen Partnern, die im Frühjahr 2015 eingereicht werden sollen, ist eine Vorregistrierung bei der Agence Nationale de la Recherche (ANR) bis spätestens 18. November 2014 zwingend. Nicht vorgängig registrierte Gesuche können nicht eingereicht werden.

​Das Lead Agency-Verfahren vereinfacht die Evaluierung von grenzüberschreitenden Gesuchen. Das Abkommen des SNF mit der ANR ermöglicht es Forschenden in der Schweiz, gemeinsam mit französischen Partnern ein Gesuch bei nur einer Organisation, der sogenannten Lead Agency, einzureichen. Diese übernimmt die Evaluierung der Gesuche.

Im Jahr 2015 werden alle diese Lead Agency-Gesuche von der ANR evaluiert. Stichtag für die Einreichung ist der 27. April 2015 um 13 Uhr. Um einreichen zu können, müssen sich Forschende, die beabsichtigen, ein Gesuch zu stellen, bis spätestens am 18. November 2014 um 13 Uhr auf der ANR-Website registrieren. Bei dieser Registrierung müssen neben einer kurzen Beschreibung des Forschungsvorhabens auch die Lebensläufe der Gesuchstellenden hochgeladen werden.