Ethische und rechtliche Grenzen der Wissenschaft

Einen Roboter © Keystone/Everett Collection/Digital Domain

Die ersten rechtlichen Vorgaben für die klinische Forschung entstanden in der Folge missbräuchlicher Experimente am Menschen. Heute setzt sich die Wissenschaft teilweise selber Grenzen, noch bevor die Gesetzgeber einen Anlass dafür sehen. Von Ori Schipper

Auf Neugierde fusst ein guter Teil unseres Wohlstands. Dem Forschungsdrang haben wir es etwa zu verdanken, dass sich die Lebenserwartung in den letzten hundert Jahren verdoppelt hat. Demzufolge wäre die Menschheit doch gut beraten, wenn sie ihrer Wissbegierde freien Lauf liesse und also der Wissenschaft keine Schranken setzte?

Zahlreiche Missbräuche verunmöglichen ein naives «Ja» als Antwort. Sie haben schrittweise zum komplexen Regelwerk beigetragen, das heute vor allem der klinischen Forschung Grenzen setzt. Deren früheste forschungsethische Leitlinie stammt aus dem Jahr 1900. Einige Jahre zuvor hatte der Dermatologe Albert Neisser einen Versuch durchgeführt, während dem er Prostituierte – ohne ihr Wissen – mit dem Erreger der Syphilis infiziert hatte. Die Debatte, die sich aufgrund dieses Versuchs entzündete, führte zum «Preussischen Erlass über Menschenversuche». Der Erlass hält erstmals fest, dass Probanden in das Forschungsvorhaben einwilligen müssen. Mit dieser Gewichtung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten war die Leitlinie ihrer Zeit weit voraus, denn das paternalistische Arzt-Patient-Verhältnis wurde erst viel später durchbrochen, sagt Sabrina Engel-Glatter vom Institut für Bio- und Medizinethik der Universität Basel.

Wohl auch deshalb konnte der Erlass nicht verhindern, dass vor und während des Zweiten Weltkrieges weiterhin menschenverachtende Experimente stattfanden. In einem Brief an Heinrich Himmler etwa beklagt Sigmund Rascher, Mitglied der SS und Arzt im Konzentrationslager Dachau, dass «leider noch keinerlei Versuche mit Menschenmaterial bei uns angestellt werden konnten, da die Versuche sehr gefährlich sind und sich freiwillig keiner dazu hergibt». Ob ihm Himmler nicht ein paar Berufsverbrecher und Lagerinsassen zur Verfügung stellen könne für Experimente, die die Überlebenschancen von Piloten nach Fallschirmabsprüngen – oder nach ihrer Landung im kalten Wasser des Ärmelkanals – ermitteln sollten. Später bat Rascher, nach Auschwitz verlegt zu werden, dort sei das Gelände grösser und die Versuche leichter durchzuführen, weil die Versuchspersonen, die «brüllen, wenn sie frieren», weniger Aufsehen erregten. Seine Unterkühlungsversuche brachten mindestens 80 Personen den Tod.



Nach dem Krieg führte der Gerichtsprozess, den die Vereinigten Staaten gegen die Ärzte anstrengten, die für die Experimente im Nationalsozialismus verantwortlich waren, zum Nürnberger Kodex. In zehn Punkten definiert das Schriftstück von 1947 nicht nur, dass eine Zustimmung ohne Zwang oder Betrug zu erfolgen hat und danach jederzeit widerrufen werden kann. Der Kodex verlangt auch, dass der Versuch «fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft» liefern soll. Die im Kodex aufgeführten Prinzipien hat der Weltärztebund anschliessend verfeinert und 1964 in die Deklaration von Helsinki aufgenommen, die detaillierter als der Kodex zum Beispiel vulnerablen Gruppen eine spezielle Schutzbedürftigkeit attestierte, so etwa Kindern, Gefangenen oder Menschen in Armut.

Entgleistes Forschungsinteresse

Allerdings flossen auch diese Überlegungen erst nach einem weiteren Skandal in die Gesetzgebung ein: Die berüchtigte Tuskegee-Syphilis-Studie untersuchte an mehreren hundert schwarzen Landarbeitern die Langzeitfolgen der Erkrankung. Das US-amerikanische Gesundheitsministerium hatte die Studie 1932 begonnen und beendete sie erst vierzig Jahre später, nachdem sich ein Informant an die Medien gewandt hatte und der öffentliche Druck schliesslich zum raschen Abbruch der Studie führte. Im Glauben, dass die Qualität der Daten mit der Dauer des Versuchs zunehmen würde, gaben die Studienverantwortlichen den Teilnehmern bis zuletzt keine wirksame Behandlung, die in Form von Penicillin eigentlich schon gegen Ende der 1940er Jahre verfügbar gewesen wäre.

Als Reaktion auf diese mit öffentlichen Geldern finanzierte Entgleisung der Forschungsinteressen berief der US-amerikanische Kongress eine «Kommission zum Schutz von Versuchspersonen» ein, die die grundlegenden ethischen Prinzipien benennen sollte, an denen sich die Forschung am Menschen zu orientieren hat. Die Kommission einigte sich 1979 im «Belmont Report» auf vier Prinzipien: Autonomie des Patienten, Fürsorge, Gerechtigkeit und Nicht-Schaden. Über diese Prinzipien erschien im selben Jahr auch das Werk «Principles of Biomedical Ethics», das sich erstmals wissenschaftlich mit dem Thema auseinandersetzte und so die moderne Bioethik begründete.

Seither sind weltweit Gesetze zur Stärkung der Patientenrechte erlassen und später auch Ethikkommissionen eingerichtet worden. Diese Kommissionen prüfen nun vor dem Beginn eines Forschungsvorhabens, ob die Versuchspersonen genügend geschützt sind und ob der Versuch also ethisch vertretbar ist. «In der Schweiz gibt es heute verschiedene Ethikkomissionen. Sie können Auflagen erteilen oder sogar die Studie ablehnen», sagt Engel-Glatter.

Vorauseilende Gesetze

So hat die klinische Forschung erst im Laufe einer leidvollen Geschichte die Grenzen des ethisch und rechtlich Zulässigen bestimmen können. Doch das Wechselspiel zwischen Wissenschaft und Gesetzgebung folgt in der Grundlagenforschung auch zwei anderen Mustern. Erstens: Es gibt vorauseilende Gesetze, die beispielsweise das Herstellen von Mischwesen aus Tier und Mensch oder das Züchten menschlicher Klone untersagen, noch bevor die Forschung in der Lage ist, solche Versuche überhaupt durchzuführen. Zweitens: Wissenschaftler setzen sich selber Grenzen, bevor die Gesetzgeber einen Anlass dafür sehen. Das berühmteste Beispiel ist die von der US-amerikanischen Akademie der Wissenschaften einberufene «Konferenz über gentechnisch veränderte DNA-Moleküle», die 1975 im kalifornischen Asilomar stattfand. Als Forschende Anfang der 1970er Jahre erstmals das Erbgut von Bakterien und Viren umgestalteten, realisierten einige von ihnen wie etwa der spätere Nobelpreisträger Paul Berg, dass sie sich in heikles Gebiet vorwagten. Sie fürchteten, dass gentechnisch veränderte Darmbakterien vielleicht bei einem Unfall aus dem Labor entweichen, Menschen infizieren und dabei etwa Krebs auslösen könnten. Deshalb riefen sie 1974 ein Moratorium aus.



Das Hauptziel der Tagung in Asilomar sei die Klärung der Frage gewesen, ob – und falls ja, unter welchen Auflagen – das Moratorium beendet werden könne, schrieb Berg, der mit einigen anderen die Konferenz organisierte, vor einigen Jahren in der Zeitschrift «Nature». Obwohl die Forschenden weltweit das Moratorium befolgt hätten, gingen an der Konferenz die Meinungen ob der zu erwartenden Risiken weit auseinander. Dabei sei Berg aufgefallen, dass viele Wissenschaftler ihre eigenen Versuche als weniger gefährlich betrachteten als diejenigen ihrer Kollegen.

Ein Durchbruch in den tage- und nächtelangen Verhandlungen habe sich erst gezeigt, als die Idee eines abgestuften Risikos aufgekommen sei: Dass also ein Versuch mit einem Krankheitserreger als grundsätzlich gefährlicher zu gelten habe als etwa ein Experiment mit einem bestimmten Bakterienstamm, der nur im Labor überleben kann. Damit legte die in Asilomar versammelte Zunft die Grundlage für Rechtsnormen, die später weltweit eingeführt wurden.

Gentechnik an Primarschulen

Dank ihres vorsichtigen Auftretens sei es den Wissenschaftlern gelungen, das öffentliche Vertrauen zu gewinnen, ist Berg überzeugt. Mit einer der ersten Anwendungen des Vorsorgeprinzips habe die Forschung sich – und der boomenden Biotech- Industrie – einen Weg gebahnt. «Asilomar 1975: Erbgutveränderungen sichergestellt», lautet denn auch der Titel von Bergs Rückblick. Andere, etwa die Wissenschaftshistorikerin Susan Wright, bemängeln, dass an der Konferenz fast nur Molekularbiologen versammelt waren, so dass sie dem Abschlussbericht einen reduktionistischen, auf technologische Lösungen fixierten Stempel aufdrücken konnten.



Tatsächlich habe sich die Konferenz vor allem aus Zeitgründen auf die Sicherheit in der Gentechnik beschränkt, räumt Berg ein. Heute aber fänden gentechnische Versuche nicht nur in Hochsicherheitslabors, sondern auch an Primarschulen statt. Ironisch wirkt daher im Nachhinein, dass sich die ursprüngliche Angst, die in Asilomar im Fokus stand, weitgehend in Nichts auflöste, während die damals ausgeklammerten religiösen und juristischen Gesichtspunkte zunehmend an Gewicht gewinnen. In aktuellen Kontroversen um die Biotechnologie geht es oft darum, inwieweit Lebewesen oder einzelne Gene unter patentrechtlichen Schutz gestellt werden können oder ob sich prinzipiell Eingriffe in die Schöpfung rechtfertigen lassen.



Auch Forschungsmoratorien werden heute noch ausgerufen. Die Bioethikerin Sabrina Engel-Glatter beschäftigt sich in ihrer Fallstudie etwa mit den Versuchen zur Züchtung von Vogelgrippeviren. Zwei Forschungsgruppen – eine aus den Niederlanden, die andere aus Japan und den USA – gingen dabei der Frage nach, ob die Vogelgrippe so mutieren könnte, dass sie nicht mehr nur im Kontakt mit Vögeln übertragen wird, sondern direkt von Mensch zu Mensch. Die Wissenschaftler stellten Viren her, die sich in der Luft zwischen Säugetieren übertragen – und daher in den Worten des holländischen Forschungsleiters zu den «gefährlichsten Viren, die man machen kann» gehören. Als die Forschenden ihre Resultate vor zwei Jahren veröffentlichen wollten, entbrannten Diskussionen, ob die Erkenntnisse zumindest teilweise geheim gehalten werden sollten, um zu vermeiden, dass das Wissen um Krankheitserreger, die potenziell eine Pandemie auslösen können, in falsche Hände gerät.

Die Wissenschaftler riefen eine freiwillige Forschungspause aus, um, wie sie in den Zeitschriften «Nature» und «Science» schrieben, dem Rest der Welt den Nutzen ihrer Arbeiten zu erklären – und um den Organisationen und Regierungen Zeit zu lassen, ihre Richtlinien zu überprüfen. Die Resultate erschienen schliesslich noch während der einjährigen Forschungspause komplett und unzensiert. Doch die Debatte um Nutzen und Risiken dieser Art von Forschung sei noch lange nicht abgeschlossen, sagt Engel-Glatter. «In Europa beginnt sie erst jetzt.»

Erst vor wenigen Monaten hat sich die Vereinigung der europäischen Virologen und der deutsche Ethikrat für die Einsetzung einer Biosicherheitskommission ausgesprochen. Engel-Glatter findet, dass sich auch die Organisationen der Forschungsförderung Gedanken machen sollten: Wenn man zum Schluss komme, dass der potenzielle Nutzen eines Forschungsvorhabens dessen Risiken nicht rechtfertige, sei es einfacher, die Forschung von Beginn an nicht zu finanzieren, als später zu versuchen, die Resultate unter Verschluss zu halten.