NFP Lebensende: SNF zieht Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über Aktenzugang weiter

Um die Rechte und Interessen betroffener Forschender im Nationalen Forschungsprogramm "Lebensende" (NFP 67) zu wahren, zieht der SNF das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über eine Beschwerde des Vereins Dignitas an das Bundesgericht weiter.

​Der Verein Dignitas hatte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, das den Zugang zu amtlichen Dokumenten regelt, Akten des NFP 67 "Lebensende" verlangt. Der SNF ist diesem Einsichtsbegehren soweit rechtlich zulässig nachgekommen. Er hat den Aktenzugang jedoch namentlich dort eingeschränkt, wo der Persönlichkeitsschutz der betroffenen Forschenden der Offenlegung von Dokumenten entgegensteht. Am 16.12.2014 hat nun das Bundesverwaltungsgericht über eine diesbezügliche Beschwerde des Vereins Dignitas entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht stützte mit seinem Urteil weitestgehend den Entscheid des SNF bezüglich Zugang zu den Akten. Dennoch hat der SNF beschlossen, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen, um die Rechte und Interessen betroffener Forschender zu wahren. Denn der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sieht vor, dass teilweise personenbezogene Informationen aus den Gutachten offengelegt werden sollen, welche nach Auffassung des SNF durch Datenschutz und Persönlichkeitsrecht geschützt sind.