Der SNF revidiert auf Januar 2016 sein Beitragsreglement

Ein Piktogramm mit einem Gesetzesbuch. © SNF

Am 1. Januar 2016 tritt das totalrevidierte Beitragsreglement des SNF in Kraft. Der SNF hat es an das ebenfalls totalrevidierte Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) angepasst sowie die Projektförderung in einem eigenen Reglement geregelt.

​Der Bundesrat hat das revidierte Beitragsreglement des SNF genehmigt. Es bildet zusammen mit dem Allgemeinen Ausführungsreglement die Grundlage für die Förderungstätigkeit des SNF und enthält allgemeine Bestimmungen, die für alle Förderungsinstrumente des SNF gelten. Die Reglemente für die einzelnen Instrumente, beispielsweise für die Projektförderung, bauen auf dem Beitragsreglement auf.

Die Revision des Beitragsreglements war u. a. aus folgenden Gründen notwendig:

  • Anpassung an das neue Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG): Die neuen Bestimmungen des FIFG über die Forschungsförderung an nichtkommerziellen Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs werden im Beitragsreglement umgesetzt.
  • Entfernung der Bestimmungen über die Projektförderung: Die Projektförderung verfügt wie alle anderen Förderungsinstrumente des SNF künftig über ein eigenes Reglement. Es tritt auf den Gesuchseingang vom 1. Oktober 2016 hin in Kraft.
  • Notwendige Anpassungen im Zuge der Reformen in der Forschungsförderung: Der SNF optimiert die Projektförderung und hat das Förderungsinstrument Sinergia neu ausgerichtet.

Wichtige Änderungen für die Forschenden

Der SNF hat im revidierten Beitragsreglement u. a. die folgenden Änderungen vorgenommen:

  • Neue Kategorie "Projektpartner" für Forschende, die mit den Projektverantwortlichen zusammenarbeiten, ohne selbst Projektverantwortung zu tragen.
  • Wiedereinreichungen von Gesuchen: Diese müssen im Vergleich zur ersten Einreichung massgeblich verbessert sein.
  • Das Verfahren "Direkte Abweisung" ist aufgehoben, auf ein inhaltlich offensichtlich ungenügendes Gesuch wird in Zukunft nicht eingetreten.
  • Die Kriterien für die wissenschaftliche Beurteilung wurden präzisiert.
  • Neue anrechenbare Kosten: Direkte Kosten für die Benutzung von Infrastrukturen und Kosten für wissenschaftlichen Austausch bzw. Networking.
  • Konzentration auf absolute Grundsatzbestimmungen. Regelungsdetails werden in den Ausführungsbestimmungen näher definiert. Im Zuge der Revision des Beitragsreglements überarbeitet der SNF auch das Allgemeine Ausführungsreglement zum Beitragsreglement. Details dazu folgen Anfang 2016.

Teilrevision der Statuten des SNF

Der SNF hat ausserdem seine Statuten einer Teilrevision unterzogen. Die Neuordnung des Hochschulraums im Zusammenhang mit dem Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz (HFKG) machte Anpassungen der Vertretungen im Stiftungsrat und im Ausschuss des Stiftungsrats nötig. Der SNF regelt zudem neu die Mindestvertretung der beiden Geschlechter in diesen Gremien.

Die geänderten Statuten treten am 1. Oktober 2015 in Kraft.

Statuten des SNF (Fassung vom 01.10.2015) (PDF, 223 KB) (PDF)