Inkrafttreten der Nagoya-Verordnung

Die Nagoya-Verordnung ist am 1. Februar 2016 in Kraft getreten. Der SNF hat in seine Antragsformulare den Begriff des Access and Benefit Sharing aufgenommen.

​Die Nagoya-Verordnung bildet zusammen mit dem Nagoya-Protokoll und den Bestimmungen im Natur- und Heimatschutzgesetz die Grundlage für die rechtmässige Nutzung der genetischen Ressourcen aus anderen Ländern in der Schweiz. Die Verordnung konkretisiert die Umsetzung des Protokolls. Sie auferlegt Forschenden eine Sorgfaltspflicht, wenn diese im Zusammenhang mit ihrer Arbeit genetische Ressourcen oder traditionelles Wissen diesbezüglich aus anderen Ländern nutzen, die das Nagoya-Protokoll unterzeichnet haben.

Sorgfaltspflicht

Die Verordnung beschreibt die Informationen, die im Rahmen der Sorgfaltspflicht aufgezeichnet werden müssen. Sie schreibt ausserdem vor, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) vor der Marktzulassung oder Vermarktung von Produkten, deren Entwicklung auf genetischen Ressourcen basiert, informiert werden muss. Des Weiteren sieht sie eine Dokumentation des Zugangs zu genetischen Ressourcen in der Schweiz vor. Es liegt in der Verantwortung der Forschenden, diese Sorgfalts- und/oder Meldepflicht einzuhalten.

Das BAFU informiert als zuständige Stelle für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls die Forschenden über die geforderte Vorgehensweise. Um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht zu unterstützten, hat der SNF einen Passus den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich (Access and Benefit Sharing, ABS) betreffend in seine Gesuchsformulare aufgenommen. Dort sind alle im Rahmen des Protokolls durchgeführten Forschungsarbeiten unter der Rubrik "Genehmigungs- und meldepflichtige Forschung" einzutragen.

Das Nagoya-Protokoll

Das Nagoya-Protokoll (Nagoya Protocol on Access to Genetic Resources and the Fair and Equitable Sharing of Benefits Arising from Their Utilization) ist ein internationales Übereinkommen im Umweltbereich. Es soll die 1992 von den Vereinten Nationen in ihrem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) verabschiedeten Verfügungen umsetzen. Das CBD zielt auf den globalen Erhalt der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich bei deren Nutzung.

Das Nagoya-Protokoll wurde 2010 verabschiedet. Seither wurde es von der Europäischen Gemeinschaft und 66 weiteren Staaten ratifiziert. Die Schweiz unterzeichnete das Protokoll am 11. Juli 2014. Mit den Änderungen im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 12. Oktober 2014 wurde der Beitritt der Schweiz vollzogen. Der Bundesrat hat die Nagoya-Verordnung, welche die Bestimmungen des NHG konkretisiert, am 11. Dezember 2015 verabschiedet. Am 1. Februar 2016 ist die Verordnung in Kraft getreten.

Ausführliche Informationen zur Nagoya-Verordnung und ihrer Umsetzung finden Sie auf der Website des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sowie auf der Website des Schweizer Informationssystems Biodiversität (SIB).

Quellen: BAFU