Geistes- und Sozialwissenschaften: Auch 2017 erleichterte Eingabe beim SNF für Forscherinnen mit ERC-Gesuchen

Der SNF verlängert seine temporäre Massnahme zur Erhöhung der Beteiligung der Geistes- und Sozialwissenschaften auf europäischer Ebene um ein Jahr.

Im Rahmen der renommierten Förderungsinstrumente des European Research Council (ERC Starting, Consolidator und Advanced Grants) werden eingereichte Gesuche von Panels mit internationalen Expertinnen und Experten evaluiert und mit Gesuchen von Forschenden aus ganz Europa verglichen. Eine vom SNF in Auftrag gegebene Studie, die im Juli 2014 publizierte wurde, zeigte die tiefe Beteiligung von Forschenden in der Schweiz aus den Geistes- und Sozialwissenschaften bei diesen ERC-Förderungsinstrumenten. Dies gilt speziell auch für Frauen.

Der SNF hat daher für das Jahr 2016 verschiedene Massnahmen eingeführt, um die Beteiligung der Geistes- und Sozialwissenschaften auf europäischer Ebene zu erhöhen. Die temporär eingeführte Massnahme für Wissenschaftlerinnen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften mit Gesuchen beim ERC wurde nun um ein Jahr verlängert.

Somit können Forscherinnen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften, die in der zweiten Evaluationsrunde vom ERC einen Ablehnungsentscheid erhalten haben, ihr Gesuch 2017 unter erleichterten Bedingungen in der Projekt- oder Karriereförderung des SNF einreichen. Die Gesuchstellung beim SNF muss bis spätestens ein Jahr nach dem negativen ERC-Entscheid erfolgen.