Finanzierung von Stellen für Doktorierende: mehr Möglichkeiten für FH und PH

Der SNF hat seine Bestimmungen zu den Doktorierendenstellen im Ausland für Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen angepasst. Neu finanziert er solche Stellen an Universitäten im Ausland für Fachbereiche der FH und PH, bei denen es in der Schweiz keinen universitären Partner gibt.

Bisher war diese Möglichkeit nur für Schweizer Kunsthochschulen gegeben. Anhang 12 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement ist in diesem Sinne angepasst worden.

An Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen bewilligt der SNF in der Regel Stellen für Doktorierende, wenn es sich um eine gut belegte wissenschaftliche Zusammenarbeit mit einer Universität in der Schweiz handelt. Der SNF finanziert grundsätzlich keine Stellen für Doktorierende an Universitäten im Ausland, ausser in den obengenannten Fällen. Die Doktorierenden müssen aber in jedem Fall an einer Institution in der Schweiz angestellt sein (oder an einer Institution unter Schweizer Recht im Ausland).

Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement (PDF)