Von wegen Kuscheljustiz: Wenn sich Bevölkerung und Richter einig sind

Der politische und mediale Diskurs in der Schweiz legt nahe, dass die Bevölkerung die Urteile von Strafrichtern als zu milde empfindet. Eine Studie zeigt nun: Das Gegenteil ist der Fall. Von Julia Richter.

(Aus "Horizonte" Nr. 114 September 2017)​​​

Es waren Morde, die die Öffentlichkeit erschütterten: Lucie, Adeline und Marie wurden von Wiederholungstätern getötet – und zu Synonymen für die Kritik am Schweizer Strafrechtssystem. Auch schon früher wurde der Vorwurf laut, die Strafjustiz zeige sich gegenüber Kriminellen zu verständnisvoll. Ein Unmut, der sich auf politischer Ebene in der Annahme verschiedener Volksinitiativen zur Verschärfung des Strafrechts äusserte – zum Beispiel die Verwahrungs- und die Unverjährbarkeitsinitiative.

Das vermittelt den Eindruck, das Schweizer Stimmvolk sei mit dem Zustand der Strafgerichtsbarkeit in der Schweiz nicht einverstanden. Tatsächlich stimmt die Bevölkerung zu, wenn sie allgemein gefragt wird, ob die Gerichte zu milde urteilen. Wird diese Frage jedoch auf ein konkreteres Niveau heruntergebrochen, sind die Antworten weit weniger klar. Zu diesem Schluss kommt André Kuhn, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Universität Neuenburg.

Dreimal hat Kuhn seit dem Jahr 2000 jeweils eine Stichprobe aus Bevölkerung und Richtern befragt, wie sie einen Raser, einen Einbrecher, einen kriminellen Banker und einen Vergewaltiger bestrafen würden (siehe"Die Lust, zu strafen"External Link Icon). Die Resultate waren für den Forscher überraschend: Eine Mehrheit der Bevölkerung urteilte in den ersten drei Fällen sogar weniger streng als die Richter. Einzig für denVergewaltiger forderte sie härtere Strafen. Zwar gab es in allen drei Befragungsrunden Personen aus der Bevölkerung, die sehr repressiv urteilten und damit den Durchschnitt des verhängten Strafmasses nach oben zogen. Eine Mehrheit zeigte sich in ihren Urteilen aber milder als erwartet. Diese Ergebnisse legen nahe, dass sich das Strafrechtssystem weitgehend in Einklang mit dem Willen der Bevölkerung befindet.

Profilieren mit Recht und Ordnung

"Diese Resultate mögen aufgrund des politischen und medialen Diskurses über die ‹Kuscheljustiz› erstaunen", sagt Martin Seelmann, der an der Universität Zürich zum Thema Strafzumessung promoviert. "Und doch zeigt sich auch in anderen Studien, dass die Bevölkerung oft weniger hart strafen würde, als Politik und Medien suggerieren." Politiker würden sich jeweils auf das angeblich restriktive Strafgefühl der Bevölkerung berufen, da sie sich so als Verteidiger von "law and order" profilieren könnten. "Dass Initiativen zur Verschärfung des Strafrechts angenommen werden, liegt auch daran, dass durch mediale und politische Aufbauschung in der Bevölkerung Ängste geschürt werden", sagt Seelmann.

Die Resultate der Studie werden durch ähnliche Untersuchungen in anderen Ländern bestätigt. So beurteilten beispielsweise auch Britinnen und Briten in einer Studie ihr Justizsystem als zu lasch, wenn sie allgemein dazu befragt wurden. Beim Verhängen einer Strafe zu einem konkreten Fall von Diebstahl zeigte sich jedoch, dass die Urteile der Bevölkerung weitgehend mit jenen der Richter übereinstimmen.

Auch der St. Galler Strafrechtsprofessor Martin Kilias stellt fest, dass die Ergebnisse der von André Kuhn durchgeführten Studie in Einklang mit anderen empirischen Erkenntnissen zur Strafzumessung stehen. "Die Gerechtigkeitsvorstellungen der Bevölkerung decken sich oft mit der gerichtlichen Praxis." Dennoch betont Kilias, dass die Resultate nur einen begrenzten Bereich abdeckten. So sei die Diskrepanz zwischen den Ergebnissen und den politischen Diskussionen über eine Verschärfung des Strafrechts auch mit der Kürze und der Eindimensionalität der Fallgeschichten erklärbar, die Bevölkerung und Richtern im Rahmen der Studie vorgelegt wurden.

Diesen Punkt kritisiert auch Martino Mona, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bern: "Mit solchen Befragungen der Öffentlichkeit und der Richter anhand von stark gekürzten und fiktiven Fällen können keine relevanten Aussagen im Hinblick auf die tatsächliche Praxis gemacht werden." Die Befragung der Bevölkerung nach spontanen Intuitionen zu kurzen Falldarstellungen entspreche nicht annähernd der richterlichen Praxis.

Studienleiter Kuhn sieht darin kein Problem: "Es geht darum, dass die Bevölkerung in die Haut der Richter schlüpfen soll. Geprüft wird damit die Haltung der Öffentlichkeit gegenüber der Justiz." Dies sei mit der Versuchsanlage des Vergleichs von Urteilen zu kurzen und fiktiven Fällen gut zu realisieren.

Volkskonforme Justiz?

Monas kritische Haltung basiert nicht nur auf methodologischen Einwänden. Er findet es grundsätzlich problematisch, wenn die öffentliche Meinung als Richtschnur für die Beurteilung gerechter Strafen in konkreten Einzelfällen angeführt wird: "Es ist kontraproduktiv, das Justizsystem immer wieder anhand der Frage zu bewerten, ob die richterlichen Urteile dem Bevölkerungswillen entsprechen." Indem die Bevölkerungsmeinung mit den Urteilen der Richter verglichen werde, suggeriere man, die Haltung der Öffentlichkeit sei bei der Zuteilung des Strafmasses im Einzelfall ein relevantes Kriterium – gemäss Mona eine unnötige Verdoppelung der Volksmacht. "Es gibt gute Gründe, warum wir keine Volksgerichte haben. Zudem existieren mit demokratischen Wahlen und Abstimmungen auf politischer Ebene genügend Mechanismen, durch die die Bevölkerung die Rahmenbedingungen für das Justizsystem definieren kann."

Kuhn entgegnet, es gehe in der Untersuchung nicht darum, dass sich die Richter dem Willen der Öffentlichkeit anpassen sollen: "Ziel ist es vielmehr, jenen, die behaupten, dass die Kritik an der Milde des Justizsystems in der Bevölkerung weit verbreitet ist, zu zeigen dass sie sich täuschen." Mit diesen Erkenntnissen könne sich kein Politiker mehr auf die öffentliche Meinung berufen, um ein härteres Strafrecht zu fordern. Kuhn bedauert deshalb, dass wissenschaftliche Erkenntnisse im politischen Diskurs über die Strafjustiz kaum präsent sind.

Julia Richter ist freie Journalistin.

A. Kuhn: La juste peine selon la population et selon les juges, Résultats d'une triple étude empirique. Tagungsband der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Kriminologie (Herbst 2017)

M. Hough and J. Roberts: Sentencing Trends in Britain, Public knowledge and public opinion. Punishment and Society (1999)

Die Lust, zu strafen

In der Studie von André Kuhn wurde in den Jahren 2000, 2007 und 2015 jeweils eine Stichprobe aus Bevölkerung und Richtern gefragt, welches Strafmass sie in den folgenden vier fiktiven Fällen erheben würden:

  • Ein Autofahrer, der wiederholt bei einem Tempolimit von 120 Kilometern pro Stunde mit 232 über die Autobahn rast.
  • Ein mehrfach vorbestrafter Einbrecher.
  • Ein Banker, der eine Million Franken veruntreut und in die eigene Tasche gewirtschaftet hat.
  • Ein Vergewaltiger.

Die Bevölkerung wurde telefonisch befragt, die Richter brieflich. Während die Zahl der Richter sich jeweils um 200 bewegte, variierte diese bei der Bevölkerung zwischen 606 (im Jahr 2000), 959 (2007) und 2000 (2015). In drei von vier Fällen urteilten in den drei Befragungszeiträumen jeweils um die 60 Prozent der Bevölkerung weniger streng als die Richter. Zudem verhängten sowohl Richter als auch die Bevölkerung im Jahr 2015 die höchsten Strafen. Weder bei den Richtern noch in der Bevölkerung spielten die Variablen Alter und Geschlecht eine signifikante Rolle. Die Bevölkerung der lateinischen Schweiz urteilte strenger als jene in der Deutschschweiz. Bei den Richtern führte die Sprachregion zu keinem Unterschied.