Anpassung der Bedingungen für Mitarbeitende auf SNF-Beiträgen

Der SNF passt die Bedingungen zur Anstellung von Mitarbeitenden auf SNF-Beiträgen per 1. April 2018 an. Dies betrifft hauptsächlich die Doktorierenden und die weiteren Mitarbeitenden.

​Damit trägt der SNF der unterschiedlichen Praxis der Hochschulen besser Rechnung und stellt die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden sicher. Die neuen Regelungen gelten ab sofort für neue Gesuche. Nachträglich können sie auch auf bereits laufende oder bewilligte Beiträge angewandt werden.

Die Änderungen haben folgende Konsequenzen auf die drei Mitarbeitendenkategorien des SNF:

  • Doktorierendekönnen wie bisher maximal 4 Jahre über SNF-Beiträge bezahlt werden. Die 4-jährige Unterstützungsperiode beginnt jedoch nicht mehr mit der Immatrikulation, sondern richtet sich nach dem effektiven Startdatum der Dissertation. Die bestehenden Saläransätze für Doktorierende mit fixen jährlichen Anstiegen werden durch ein flexibel anwendbares Lohnband ersetzt.
  • FürPostdoc(innerhalb von 5 Jahren ab Doktorat) gelten die bisherigen Bestimmungen.
  • Weitere Mitarbeitendemüssen einen spezifischen Beitrag an das Forschungsvorhaben leisten. Ihre Lohnkosten dürfen den SNF-Beiträgen nicht über einen längeren Zeitraum ununterbrochen belastet werden.

Die Änderungen betreffen nur Mitarbeitende, deren Salär den SNF-Beiträgen belastet wird, nicht aber die Beitragsempfangenden und Gesuchstellenden selbst. Die neuen Regelungen sind flexibler gestaltet als die bestehenden. Deshalb müssen laufende Anstellungen nicht zwingend angepasst werden. Die Umstellung auf ein Lohnband bei Doktorierenden ergibt keinen Anspruch auf Personalmehrkosten. Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte den unten verlinkten Dokumenten.